Sie sind hier: Startseite Nachrichten Arzneimittellieferengpässe: Krisenmodus schafft keine langfristige Versorgungssicherheit

Arzneimittellieferengpässe: Krisenmodus schafft keine langfristige Versorgungssicherheit

14.09.2023 12:23
Zur Bekämpfung von Lieferengpässen im Bereich der Kinderarzneimittel hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) basierend auf dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) heute einen Fünf Punkte Plan vorgestellt. Doch die darin vorgesehenen Maßnahmen lassen grundlegende Probleme in der Arzneimittelversorgung unberücksichtigt. „Wir alle wollen, dass unsere Kinder gut durch den Winter kommen. Statt im Krisenmodus zu verharren brauchen wir allerdings einen auf Langfristigkeit ausgerichteten Dialog zur Verbesserung der Gesamtsituation. Hierzu sind wir bereit“, erklärt Dr. Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller (BAH).

Mit dem Ende Juli 2023 in Kraft getretenen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) sollen Knappheiten vor allem im Bereich der Kinderarzneimittel bekämpft werden. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) hält die darin getroffenen Regelungen für einen Schritt in die richtige Richtung. Doch eine grundlegende und vor allem langfristige Verbesserung der Arzneimittelversorgung kann mit Hilfe der im ALBVVG vorgesehenen Maßnahmen und auch des neuen Plans nach Ansicht des BAH nicht erreicht werden.

„Für eine nachhaltige und krisensichere Arzneimittelversorgung der gesamten Bevölkerung müssen Lieferketten diversifiziert und Abhängigkeiten verringert werden. Dringend notwendig ist zudem ein angemessener Inflationsausgleich für preisregulierte Arzneimittel“, erklärt Dr. Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller (BAH). „Um den Standort Deutschland für Arzneimittel-Hersteller wieder attraktiv zu machen, müssen vor allem bürokratische Hürden abgebaut und regulatorische Erleichterungen geschaffen werden.“ Stattdessen sieht das ALBVVG vor, die Unternehmen durch erhöhte Anforderungen bei der Bevorratung finanziell und logistisch zusätzlich zu belasten.