Arzthonorar Coronaimpfung
„Wir gehen davon aus, dass es auch hier zügig zu Abschlüssen kommt. Als Ersatzkassen haben wir bereits zu Jahresbeginn die Verhandlungen begonnen, um einen reibungslosen Übergang im Sinne der Versicherten zu erreichen, erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). „Leider waren die Gespräche sehr schwierig, weil die Ärzteseite Honorare gefordert hat, die weit über denen anderer Impfungen liegen. Wir rufen die verbliebenen Kassenärztlichen Vereinigungen dazu auf, zügig die Verhandlungen mit uns abzuschließen, um die Impfung für alle Versicherten unbürokratisch zu ermöglichen. Da die nun vereinbarten Vergütungen auch den Mehraufwand berücksichtigen, der bei der Coronaimpfung im Vergleich zu anderen Impfungen derzeit noch entsteht, sollte einer Einigung nichts im Wege stehen.“
Eine Neuregelung der Vergütung für Coronaimpfungen war erforderlich, weil die Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zum 08.04.2023 ausgelaufen war. Solange keine Vereinbarung getroffen ist, erhalten die Versicherten zunächst eine Rechnung von ihrer Arztpraxis und können diese bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen. „Dieses bürokratische Verfahren sollte schnellstmöglich überwunden werden", so Elsner.