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Arztinformationssystem – Verfahrensordnung des G-BA angepasst

02.04.2020 17:36
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Verfahrensordnung hinsichtlich der Bereitstellung von maschinenlesbaren Daten zu seinen Ergebnissen der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln angepasst. Die diesbezüglichen Hinweise des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zum fristgerecht im November gefassten Beschluss wurden hierbei berücksichtigt.

Mit Inkrafttreten der Verfahrensordnung – voraussichtlich Ende April/Anfang Mai 2020 – wird der G-BA jeweils innerhalb eines Monats nach einem Beschluss über den Nutzen von erstattungsfähigen Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen diesen zusätzlich als maschinenlesbare Fassung veröffentlichen. Mittels der maschinenlesbaren Daten können die Erkenntnisse der frühen Nutzenbewertung dann strukturiert in die Verordnungssoftware der Arztpraxen implementiert werden.

Ziel des gesetzlich eingeführten Arztinformationssystems (AIS) ist es, dass sich Ärztinnen und Ärzte im Praxisalltag direkt bei der Verordnung eines neuen Arzneimittels schnell und einfach über den Zusatznutzen informieren können. Eine Testversion der zukünftigen maschinenlesbaren Fassungen steht Softwareherstellern als XML-Datei ab sofort zum kostenlosen Download unter www.g-ba.de/ais zur Verfügung.

„Die Fristen für den G-BA, die Voraussetzungen für die Bereitstellung der maschinenlesbaren Fassungen zu schaffen, waren extrem eng gesetzt. Die Einwände des Gesundheitsministeriums zur Verfahrensordnung nebst technischer Anlage wurden schnellstmöglich umgesetzt, um von Seiten des G-BA zeitnah mit der Veröffentlichung der maschinenlesbaren Fassungen zu starten. Mit den Testdaten stehen den Softwareherstellern alle notwendigen Informationen zur Verfügung, um die Implementierung der Beschlüsse der frühen Nutzenbewertung in die neue Verordnungssoftware für Arztpraxen testen zu können", erklärt  Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Arzneimittel.

Die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung stehen laut Hecken wie auch weiterhin auf der Website des G-BA zur Verfügung, zudem biete die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Übersicht zum Zusatznutzen eines neuen Arzneimittels. "Die komfortablere Möglichkeit der Information über die Verordnungssoftware wird aber – so die Erwartung des Gesetzgebers – dazu beitragen, dass die nach einzelnen Patientengruppen differenzierte Bewertung eines neuen Arzneimittels im Vergleich zur bisherigen Standardtherapie stärker als bisher bei der Verordnung eine Rolle spielt“, so der G-BA-Vorsitzende.