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Ausschließliche Fernbehandlung im Modellprojekt

28.02.2018 10:59
Baden-württembergische Ärztinnen und Ärzte dürfen künftig in Modellprojekten des Justizministeriums Baden-Württemberg und des schwedischen Unternehmens KRY jeweils Patienten auf Distanz behandeln, wie die Landesärztekammer Baden-Württemberg berichtet. Die Projekte basieren auf der bundesweit einmaligen Regelung der ärztlichen Berufsordnung in Baden-Württemberg.

Das erste Projekt ist auf die Fernbehandlung im Justizvollzug ausgerichtet

In dem zunächst auf sechs Monate angelegten Modellprojekt des Justizministeriums Baden-Württemberg sollen Gefangene in Justizvollzugsanstalten telemedizinisch betreut und behandelt werden. Um die medizinische Versorgung auch künftig rund um die Uhr sicherstellen zu können, wird das Justizministerium nach eigenen Angaben Videosprechstunden mit einem dezentralen Ärztepool verschiedener Fachrichtungen erproben; unter anderem sollen damit logistisch aufwendige Verlegungen von Gefängnisinsassen vermieden werden.

Im zweiten Projekt erfolgt die Fernbehandlung durch das Unternehmen KRY

Der deutsche Ableger des schwedischen Gesundheitsversorgers KRY wird im Rahmen eines Modellprojektes baden-württembergischen Bürgern die Fernbehandlung anbieten. Dafür arbeite KRY mit Ärztinnen und Ärzten aus Baden-Württemberg zusammen, die insbesondere eine hausärztliche/allgemeinmedizinische Qualifikation haben. Die Kommunikation zwischen Arzt und Patient erfolgt live über Video in einer Smartphone- bzw. Tablet-App. KRY arbeite in Skandinavien und Spanien bereits mit einem Team von mehr als 200 behandelnden Ärzten und hat mit über 250.000 Behandlungen umfassende Expertise in der Durchführung von Videosprechstunden.

Der Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Dr. Ulrich Clever, betont: "Wir freuen uns sehr, dass zu den bisher schon genehmigten zwei Modellprojekten nun zwei weitere hinzukommen. Arzt und Patient können sich auf Distanz begegnen, und der Mediziner darf eine individuelle Diagnose stellen und die Therapie einleiten."

Die ärztliche Berufsordnung hatte bislang die ausschließliche Behandlung über Kommunikationsnetze untersagt; (Video-) Telefonie durfte immer nur mit Bestandspatienten erfolgen. Alle der nunmehr vier rein telemedizinischen Projekte werden wissenschaftlich evaluiert.

Hintergrund
Im Sommer 2016 hatte die Landesärztekammer Baden-Württemberg - bundesweit bis heute einmalig - ihre Berufsordnung geändert, um die ausschließliche ärztliche Fernbehandlung im Rahmen von Modellprojekten zu ermöglichen. Bis dahin hatte die ärztliche Berufsordnung die ausschließliche Behandlung über Kommunikationsnetze untersagt; (Video-) Telefonie durfte immer nur mit Bestandspatienten erfolgen, also mit Patienten, die der Arzt oder die Ärztin bereits kannte.

Im Oktober 2017 genehmigte die Landesärztekammer Baden-Württemberg das bundesweit erste Modellprojekt zur ausschließlichen Fernbehandlung von Privatversicherten, das von der Teleclinic GmbH aus München getragen wird.

Im Dezember 2017 erhielt die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg die Genehmigung, die ausschließliche Fernbehandlung von Kassenpatienten zunächst in den Modellregionen Tuttlingen und Stuttgart zu erproben.

Es sei davon auszugehen, dass in Bälde weitere Anbieter von potenziellen Modellprojekten ihre Genehmigungsanträge bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg einreichen werden, so die Kammer.

Bild: Pixabay

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