BAH fordert Politik zum Kurswechsel auf
Hoffmann forderte die Politik auf, verstärkt versorgungsrelevante und gesundheitsökonomische Aspekte in das Verfahren einzubeziehen. Hierzu gehörten beispielsweise verringerte oder verkürzte Klinikaufenthalte als Folge einer innovativen Arzneimitteltherapie.
Als verbesserungswürdig betrachtet Hoffmann die Verhandlungen über den Erstattungsbetrag. „Vom Prinzip der gleichlangen Spieße und von fairen Verhandlungen auf Augenhöhe kann hier keine Rede sein. Wir fordern Wettbewerbsgleichheit mit den gesetzlichen Krankenkassen“, so der BAH-Vorsitzende. Hoffmann sprach im Hinblick auf die jüngst von Bundestag und Bundesrat beschlossenen gesetzlichen Änderungen von einer verpassten Chance: „Leider war der Gesetzgeber nicht bereit, das Kartellrecht auf den GKV-Spitzenverband und somit konsequenterweise auf die Verhandlungen über den Erstattungsbetrag auszuweiten“. Hoffmann forderte zudem, den im August 2010 erhöhten Herstellerzwangsabschlag endlich abzusenken. „Angesichts der Milliardenüberschüsse bei den gesetzlichen Krankenkassen ist der Zwangsabschlag in keiner Weise mehr gerechtfertigt.“
Positive Impulse für den Bereich der nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel sieht der BAH-Vorsitzende mit den erweiterten Möglichkeiten der gesetzlichen Krankenkassen. Diese dürfen seit dem 1. Januar 2012 nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel im Rahmen von Satzungsleistungen erstatten. Hoffmann appellierte an die Krankenkassen, von den neuen Möglichkeiten Gebrauch zu machen und in die Eigenverantwortung sowie die Gesundheit ihrer Versicherten zu investieren. „Selbstmedikation stärkt nicht nur die Volksgesundheit, sondern entlastet gleichzeitig die Volkswirtschaft“, bilanzierte Hoffmann.
Zudem sei es aus Verbrauchersicht sinnvoll, wenn die Hersteller die Packungsbeilage endlich in einer vereinfachten, leicht verständlichen und patientengerechten Sprache gestalten dürften. Hoffmann betonte, dass dies die Patientensouveränität erheblich stärken würde. Gemeinsam mit der Politik und den relevanten Akteuren solle man die Zulassungsanforderungen insofern für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel patientengerecht anpassen.