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BdP mahnt Nachbesserungsbedarf bei Digitalisierungsgesetz an

01.08.2023 12:17
Das Bundesgesundheitsministerium hat für das Digitalisierungsgesetz (DigiG) einen Referentenentwurf vorgelegt, der bisherige Regelungen zum Schutz von Gesundheitsdaten verändern soll. Im Kern geht es dabei um Beschlüsse zur elektronischen Patientenakte (ePA) im Patientendatennutzungsgesetz (PDSG) aus dem Jahr 2020. Am 1. August erfolgt im Ministerium eine Anhörung von Verbänden zum Entwurf.

Bisher müssen Patienten der Speicherung von Gesundheitsdaten zur weiten Nutzung explizit zustimmen (Opt In). Im aktuellen Gesetzesentwurf zum DigiG wird nun aber die Opt Out-Regelung festgeschrieben. Der zentrale Unterschied: Gesundheitsdaten, auch im Bereich besonders sensibler Daten beispielweise aus psychischen Erkrankungen, müssen von Leistungserbringenden in der ePA gespeichert und können für Forschungszwecke genutzt werden. Wollen Patient*innen dies nicht, müssen sie nun aktiv werden und der Speicherung widersprechen. Immerhin: Psychotherapeuten und Ärzte sollen dazu verpflichtet werden, explizit auf das Widerspruchsrecht hinzuweisen und Patienten die Möglichkeit haben, einzelne Daten zu löschen sowie differenzierte Zugriffsberechtigungen zu verteilen.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) fordert dennoch ausdrücklich die Beibehaltung der Opt In-Regelung bei der Speicherung von Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte, zumindest bei Daten zu psychischen Erkrankungen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Patient*innen die Hoheit über ihre Daten behalten.

Eine weitere Neuregelung im Gesetzesentwurf ist die erweiterte Möglichkeit der Abrechnung von Video-Behandlungen über die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Bisher sind 30 Prozent des Praxisumfangs als Videobehandlungen abrechenbar. Zukünftig soll diese Begrenzung entfallen. Was zukunftsorientiert klingen mag, könnte sich als problematisch erweisen. Hintergrund dürfte weniger eine verbesserte Versorgung, sondern das vermeintliche „Schließen“ von Versorgungslücken in strukturschwachen Regionen sein. Mehrere Monate warten Patienten häufig auf eine ambulante psychotherapeutische Behandlung. Vielen von ihnen dürfte mit einer Videobehandlung nicht geholfen sein. Der Präsenzkontakt bei der psychotherapeutischen Behandlung muss „Goldstandard“ bleiben und darf nicht der vermeintlichen Schließung von Versorgungslücken „geopfert“ werden.

Der BDP und seine Fachsektion VPP (Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten) lehnen diesen Weg ab und fordern die Bundesregierung zur Umsetzung des Koalitionsvertrags zur bedarfsgerechten Versorgung psychisch erkrankter Menschen auf.