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SBK fordert eine Meldepflicht für Behandlungsfehler

18.05.2016 12:49
Die aktuellen Zahlen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) zeigen einen Anstieg der Behandlungsfehler-Vorwürfe. Während im Vorjahr noch 14.663 Fälle gemeldet wurden, waren es 2015 bereits 14.828, etwa ein Viertel davon waren nachweislich Behandlungsfehler. Sowohl der MDK als auch die SBK fordern einen offeneren Umgang mit Behandlungsfehlern und eine Strategie, um diese zu vermeiden.

Bei jeder ärztlichen Behandlung schließen Arzt und Patient einen Vertrag, der beinhaltet, „dass der Arzt dem Patienten eine ordnungsgemäße Behandlung schuldet, die dem geltenden medizinischen Stand zum Zeitpunkt der Behandlung entspricht. Außerdem hat der Patient Anspruch auf eine umfassende Aufklärung im Vorfeld der Behandlung. Risiken und Alternativen muss der Arzt verständlich erklären“, sagt Juristin Maria Boysen. Erfüllt der Mediziner vorsätzlich oder fahrlässig diese Standards nicht, oder seiner Aufklärungspflicht nicht nachkommt, liege ein behanslungsfehler vor, erklärt Boysen weiter.

Unzureichende Sicherheitskultur in Deutschland

Behandlungsfehler werden laut SBK in Deutschland nicht systematisch gemeldet oder erfasst. Sie liegen unter anderem beim MDK, bei den Kassen, bei Schlichtungsstellen oder Anwälten, was zu einer intransparenten Datenlage führe. „Wir wünschen uns eine offene Fehlerkultur", fordert Boysen und sieht eine zentrale Meldestelle als effektives Instrument.

„Ein Vorwurf bedeutet noch nicht, dass tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt“, sagt Maria Boysen. „Was wir allerdings sagen können: Vorwürfe entstehen oft dann, wenn im Vorfeld eines chirurgischen Eingriffs die Risiken der Behandlung nicht klar genug kommuniziert werden. Viele Versicherte wenden sich zum Beispiel bei sogenannten „aufklärungspflichtigen Komplikationen“ an uns. Diese können auch bei größter ärztlicher Sorgfalt auftreten und stellen keinen Behandlungsfehler dar. Ein Aufklärungsgespräch vorab gibt dem Patienten Sicherheit und sorgt für Klarheit", erläutert Boysen.

Was tun bei Verdacht?

Bei Bedenken sollte man die Behandlung nochmals von dem behandelnden Arzt ausführlich erklären lassen, rät die SBK. Sind die Zweifel danach nicht ausgeräumt, helfe die SBK mit ihrem Behandlungsfehler-Service telefonisch weiter. Sollte sich der Verdacht erhärten, kann die SBK den Auftrag erteilen, den Fall zu prüfen. Liegt ein Behandlungsfehler vor, werde außerdem festgestellt, ob der Schaden, den der Patient erlitten hat, durch den Fehler verursacht wurde. Nur dann seien Schadensersatzforderungen aussichtsreich. SBK-Versicherten entstehen durch die Begutachtung keine zusätzlichen Kosten. „Dennoch ist eine Strategie für die zukünftige Vermeidung von Behandlungsfehlern dringend notwendig“, so Maria Boysen.

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