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Berliner und Brandenburger Krebsregister wird am 1. Juli 2016 freigeschaltet

15.06.2016 11:57
Am 1.7.2016 geht das länderübergreifende klinische Krebsregister der Länder Berlin und Brandenburg an den Start. Nachdem beide Länder bereits am 12.4.2016 den Staatsvertrag zum gemeinsamen klinischen Krebsregister der Länder Berlin und Brandenburg unterzeichnet haben, haben nun das Abgeordnetenhaus Berlin und der Landtag Brandenburg ein Zustimmungsgesetz zu diesem Staatsvertrag erlassen. Damit wurde die letzte Etappe für den „Betrieb“ des Berliner und Brandenburger Krebsregisters erreicht.

Für die gesamte Versorgungsregion Berlin-Brandenburg schafft diese länderübergreifende Struktur die Voraussetzungen für eine vollständige, einheitliche und effektive Erfassung von Daten über Auftreten, Behandlung und Verlauf von Krebserkrankungen. Zudem unterstützt sie über die Bereitstellung von Daten für die Versorgungsforschung die Bekämpfung von Krebserkrankungen.

„Mit dem verabschiedeten Zustimmungsgesetz zum Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg für ein gemeinsames klinisches Krebsregister der Länder Berlin und Brandenburg ist eine wesentliche Forderung der Ersatzkassen erfüllt worden. Wir sind davon überzeugt, dass die Verständigung beider Länder nicht nur Symbolkraft für die Region hat, sondern vor allem die onkologische Versorgung durch eine optimale Datenlage verbessert werden kann“, so Michael Domrös, Leiter der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg des Verbandes der Ersatzkassen e.V.

 

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