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Rabattvertragssystematik nicht auf Zytostatika übertragen

19.10.2016 14:35
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) warnt die Politik davor, die problematische Rabattvertragssystematik auf die Versorgung im Zytostatikabereich zu übertragen. „Der Gesetzgeber schafft mit dem Vorhaben, parallele Regelungsinstrumente sowohl über die Hilfstaxe als auch über Rabattausschreibungen einzuführen, eine unlösbare Vertragssituation“, so Dr. med. Martin Zentgraf, BPI-Vorstandsvorsitzender.

Resultat sei eine unsichere und damit schlechtere Versorgung der Krebspatienten, so Zentgraf. Im Vorfeld der anstehenden Fachanhörungen rät er den politisch Verantwortlichen, die Idee der Zytostatika Ausschreibung zu verwerfen und stattdessen die Hilfstaxe qualitativ weiterzuentwickeln.

Ausschreibungen im Rabattvertragsmarkt führten bereits jetzt zu Unsicherheiten in der Versorgung, zur Marktkonzentration und zwängen Hersteller immer wieder zu Marktrückzügen. Die Konzentration auf nur wenige Anbieter für einen Wirkstoff berge darüber hinaus die Gefahr von Versorgungsengpässen. „Die Zytostatika-Versorgung ist ohnehin auf wenige Hersteller konzentriert und ungleich komplexer. Sie birgt höchste Risiken, die sich durch die im Regierungsentwurf vorgesehenen parallelen Verhandlungen über den Preis in der Hilfstaxe sowie über Direktrabattausschreibungen noch verschärfen“, so Zentgraf.

Alle  Erfahrungen sprächen dagegen. Zentgraf: „Das Gesetzesvorhaben würde die in Deutschland nach wie vor hochwertige, lückenlose und schnelle Versorgung mit Krebsmedikamenten gefährden.  Risiken, die beispielsweise durch eine Bevorratung mit Produkten aller Rabattvertragspartner entstehen würden, müssen bei den anstehenden Beratungen bedacht werden.“ Der BPI fordert die Politik auf, auch unter Einbeziehung der Herstellerverbände, tragfähige Lösungen für die Versorgung mit Zytostatika zu entwickeln.

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