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VDGH: "Chance bei Digitalen Gesundheitsanwendungen verpasst"

31.08.2023 16:34
Das Bundeskabinett hat am 30. August 2023 die Gesetzentwürfe für das neue Digital-Gesetz sowie für das Gesundheitsdatennutzungsgesetz verabschiedet. Der Verband der Diagnostica-Industrie e.V. (VDGH) erkennt in diesen Entwürfen positive Schritte, doch es blieben wichtige Bereiche der Gesundheitsversorgung unberücksichtigt.

„Das Bundeskabinett hat heute eine Chance verpasst, die Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) tiefer in die Versorgung zu integrieren. Während die vorgesehene Ausweitung der DiGAs für bestimmte Medizinprodukte begrüßenswert ist, wird das Potenzial der In-vitro-Diagnostik komplett vernachlässigt“, sagt VDGH-Geschäftsführer Dr. Martin Walger. „Es ist unverständlich, warum DiGAs im Zusammenhang mit In-vitro-Diagnostika (IVD) ausgeschlossen werden. Besonders chronisch kranke Patienten wie Diabetiker könnten mit den digitalen Anwendungen ihre Krankheit deutlich besser selbst managen und so eine Verschlechterung ihrer Krankheit hinauszögern. Das könnte bei über 8 Mio. Diabetikern die Versorgung deutlich effizienter gestalten und Gesundheitsausgaben an anderer Stelle einsparen. Hier sind Nachbesserungen am Digitalgesetz erforderlich.“

Walger weist darauf hin, dass auch Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) von einem Einbezug von In-vitro-Diagnostika stark profitieren könnten. „Hier wird enormes Potential verschenkt, dass Pflegebedürftige mit Unterstützung von DiPAs möglichst lange in ihrem häuslichen Umfeld bleiben können. Es wäre auch für DiPAs sinnvoll, In-vitro-Diagnostika in die Gesetzesinitiative mit aufzunehmen, um die Versorgung in der Pflege spürbar zu verbessern und effizienter zu gestalten“, so der Geschäftsführer des VDGH.

Der Verband begrüßt die Entscheidung, den Datenschutz bei länderübergreifenden Gesundheitsforschungsvorhaben mit einer federführenden Datenschutzaufsichtsbehörde zu konsolidieren. „Eine einheitliche Auslegung des Datenschutzes wird Innovationen im Gesundheitswesen fördern“, betont Walger. Auch der geplante zweckabhängige Zugang zu pseudonymisierten Gesundheitsdaten wird als wichtiger Fortschritt gesehen.

Es gelte nun, darauf zu achten, dass diese Daten nach internationalen Standards gespeichert werden und der Datenabruf keinen unnötigen bürokratischen Mehraufwand verursacht. „Die Gesetzgebung sollte ein Umfeld schaffen, das sowohl dem Datenschutz als auch der Innovationsfähigkeit der deutschen Ge-sundheitsindustrie gerecht wird“, so der Geschäftsführer des Verbands.