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Diakonie Deutschland und DEKV: Vorliegende Fassung des Krankenhaustransparenzgesetzes informiert unzureichend über Behandlungsqualität

28.08.2023 17:07
Die Diakonie Deutschland und der DEKV haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Krankenhaustransparenzgesetzes abgegeben. Sie erklären darin, dass sie alle Schritte unterstützen, die Patienten helfen, transparente Informationen über die Behandlungsqualität der Krankenhäuser zu erhalten. Der vorliegende Entwurf zum Krankenhaustransparenzgesetz kann dieses Ziel aber nicht erfüllen. Die Zuordnung eines Hauses zu Leveln oder Versorgungsstufen sagt nichts über die Versorgungsqualität oder Spezialisierung eines Krankenhauses aus. Auch ist die Darstellung der Ergebnisqualität ohne eine patientenbezogene Risikoadjustierung nicht möglich.

„Das Transparenzportal ist überflüssig. Wir setzen uns dafür ein, den bereits etablierten Qualitätsbericht so weiterzuentwickeln, dass er für Patientinnen und Patienten verständlicher wird“, erklärt Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV).

Die Kritikpunkte der Diakonie Deutschland und des DEKV beziehen sich hauptsächlich auf drei Punkte:

1. Ergebnisqualität korrekt darstellen

In dem geplanten Transparenzportal werden unter anderem Daten zu Komplikations- und Mortalitätsraten genutzt, um die Ergebnisqualität zu bewerten. Da sich die behandelten Patient:innengruppen in den Krankenhäusern unterscheiden, müssen diese Daten danach gewichtet werden, ob vorwiegend alte und multimorbide Menschen behandelt wurden oder jüngere und gesündere. Auch bei Fachkliniken ist diese Gewichtung unverzichtbar, da diese Kliniken aufgrund ihrer Expertise gerade die komplexen Fälle mit einem hohen Komplikations- und Morbiditätsrisiko behandeln. Daher muss die patient:innenbezogene Risikoadjustierung in das Gesetz aufgenommen werden, um die Ergebnisqualität für alle Krankenhäuser korrekt darzustellen. Bei der etablierten datengestützten Qualitätssicherung werden dazu die Instrumente des strukturierten Dialogs und des Stellungnahmeverfahrens genutzt. Diese müssen auch beim Transparenzportal zwingend angewandt werden.

2. Kein Vorgriff auf die Entwicklung qualitätsbezogener Leistungsgruppen durch die Länder

Zur Umsetzung des Transparenzportals sollen Leistungsgruppen verwendet werden. Sind in einem Bundesland noch keine Leistungsgruppen eingeführt, werden diese den Krankenhäusern durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zugewiesen. Dazu muss vom InEK ein auf den ICD-10 und dem Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) basierendes Verfahren entwickelt werden. Mindestfallzahlen und Qualitätsvorgaben fließen nicht ein. Einen Aussagewert im Hinblick auf die Behandlungsqualität hat dieses Verfahren daher nicht.

Die Diakonie Deutschland und der DEKV fordern, den Start des Transparenzportals zu verschieben, bis im Zuge der Krankenhausreform die Leistungsgruppen inklusive der Qualitätsvorgaben definiert sind.

3. Versorgungsstufen sind als Qualitätsinstrument ungeeignet

Der Gesetzentwurf teilt die Krankenhäuser in drei Versorgungsstufen sowie Fachkliniken und sektorenübergreifende Versorger ein. Die Kriterien für die Definition der Level sind die Zahl und Art der Leistungsgruppen. Qualitätskriterien spielen im Gesetzentwurf bei der Zuordnung der Level keine Rolle. Daher sind sie als Instrument zur Qualitätseinschätzung nicht geeignet und im Transparenzportal kann auf dieses Werkzeug verzichtet werden.

„Evangelische Krankenhäuser verstehen den Qualitätswettbewerb als Motor für Innovation und Verbesserung in der Versorgung der Patientinnen und Patienten. Daher setzen wir uns gern dafür ein, an geeigneten Werkzeugen und Informationen zur bürgerverständlichen Einschätzung der Behandlungsqualität mitzuwirken“, betont Radbruch.