DPtV nimmt Stellung zu KCanG und warnt vor Bagatellisierung der Droge
In seiner Stellungnahme zum Kabinettsbeschluss über das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (KCanG) fordert der Verband weiterhin, die eingesparten Kosten der Strafverfolgung für Suchtprävention, die Behandlung von Suchterkrankten und Forschungsvorhaben zu verwenden.
Präventionsprogramme einführen
„Cannabis ist eine Droge, die erhebliche Risiken für die psychische Gesundheit birgt. Das darf nicht bagatellisiert werden. Ein früher, langjähriger und regelmäßiger Konsum erhöht das Risiko für Angststörungen, Depressivität, Suizidgedanken, bipolare Störungen und psychotische Störungen“, betont der Bundesvorsitzende. Dennoch zeigten die Statistiken deutlich, dass die strafrechtliche Sanktionierung nicht wirke. „Neben der Änderung der Strafvorschriften sollte daher auf Suchtprävention und Verbesserung der Suchtbehandlung gelegt werden. Die bisher im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen zur Suchtprävention greifen zu kurz und werden nicht ausreichen, vulnerable Gruppen und Hochrisikogruppen vom Cannabiskonsum abzuhalten.“ In anderen europäischen Staaten seien Präventionsprogramme bereits sehr erfolgreich eingeführt worden.
Gesetzesentwurf: Chancen nutzen
„Der Gesetzgeber hat im KCanG leider die Chance verpasst, in der Behandlung von Suchterkrankungen einen besseren Übergang vom stationären in den ambulanten Bereich zu ermöglichen“, kritisiert Hentschel und regt Nachbesserungen an. Das Gesetzgebungsverfahren berge zudem das Potential, auch einige der sozialen Missstände, die durch den unregulierten Gebrauch von Cannabis und weiteren Drogen entstanden sind, abzumildern. „Wir begrüßen die vorgenommene Entkriminalisierung, zu der auch die geplante Löschung von bereits begangenen Straftaten aus dem Bundeszentralregister (BZR) gehört. Die Eintragungen im BZR wirken sich nachteilig auf Arbeitslosigkeit, damit verbundene Lebensperspektiven und Therapieerfolge aus“, sagt Hentschel.