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Entlasten statt Belasten – Finanzierungslücke ohne Beitragsanhebung schließen

01.09.2022 15:36
Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz soll die für 2023 erwartete Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von geschätzt 17 Mrd. € geschlossen werden. Die Hauptlast bei der Finanzierung solle dabei erneut den Beitragszahlenden aufgebürdet werden, kritisiert der GKV-Spitzenverband. Dies soll über einen neuerlichen Rückgriff auf die Finanzreserven der Krankenkassen, rückzahlbare Darlehen und die Anhebung der Beitragssätze erfolgen, was eine weitere und schwerwiegende Einschränkung der Finanzhoheit der Selbstverwaltungsorgane darstelle.

Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes lehnt diese vorgesehenen Maßnahmen ab und erwartet deutliche Nachbesserungen an dem Gesetz. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes fordert die Regierungskoalition dazu auf, ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einzulösen und die Beiträge zur Gesundheitsversorgung von ALG-II-Beziehenden auf ein kostendeckendes Niveau anzuheben und den Bundeszuschuss zu dynamisieren. Darüber hinaus könne durch die Senkung der Mehrwertsteuer für Arznei- und Hilfsmittel von 19 Prozent auf sieben Prozent eine weitere substanzielle und dauerhafte Entlastung der GKV-Finanzen erreicht werden. Damit die gesetzliche Krankenversicherung auch zukünftig finanzierbar bleibt, seien nachhaltige Strukturreformen zudem unumgänglich.

Gerade vor dem Hintergrund der massiven Kostensteigerungen durch die drastisch gestiegenen Energiepreise müsse jetzt alles getan werden, damit Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen nicht unnötig durch höhere Beiträge zusätzlich belastet werden. Dies gelte ganz besonders, da viele der vom Gesetzgeber beschlossenen Entlastungsmaßnahmen, wie die Energiepreispauschale, der Kinderbonus oder der Tankrabatt, im kommenden Jahr nicht mehr gelten würden. Dringend zu vermeiden sei, dass die Wirksamkeit des weiteren, von der Bundesregierung angekündigten Energieentlastungspakets durch eine Anhebung der Zusatzbeitragssätze konterkariert wird.

Die gesetzliche Krankenversicherung könne kurzfristig finanziell stabilisiert werden, ohne die Beitragszahlenden zusätzlich zu belasten und ohne die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu beeinträchtigen. Der Staat – also Bund, Länder und Kommunen – müsse endlich seinen Verpflichtungen nachkommen und die Ausgaben, die den Krankenkassen dadurch entstünden, dass sie originäre staatliche Aufgaben übernehmen, ordnungspolitisch korrekt und vor allem vollständig aus Steuermitteln übernehmen. Alleine für die gesundheitliche Versorgung der ALG-II-Beziehenden erhielten die Krankenkassen vom Staat pro Jahr rund zehn Milliarden Euro weniger aus Steuermitteln, als sie für diese Versorgung ausgeben müssten.

Auch einer schleichenden Entwertung eines gleichbleibenden Bundeszuschusses durch Ausgabensteigerungen müsse mit einer Dynamisierung des Bundeszuschusses entgegengewirkt werden. Darüber hinaus sei die Senkung der Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel von 19 Prozent auf sieben Prozent notwendig, sachlich begründet europarechtlich explizit möglich. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum (lebens-)notwendige Humanarzneimittel höher besteuert werden als z. B. Süßigkeiten, Katzenfutter oder Tierarzneimittel. Durch diese Maßnahme würde die gesetzliche Krankenversicherung voraussichtlich um über 5 Mrd. € entlastet.

Der vorgesehene massive Eingriff in die Finanzautonomie der selbstverwalteten gesetzlichen Krankenversicherung sei verfehlt. Zusammen mit der Absenkung der Vermögensobergrenze drohten finanzielle Risiken für die Krankenkassen und mittelbar Haftungsrisiken für die GKV-Gemeinschaft und damit mögliche Auswirkungen auch auf Leistungserbringende. Ziel müsse es sein, auch weiterhin eine bedarfsgerechte Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen.