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Erneut kein Zusatznutzen für neues Epilepsiemedikament

05.08.2016 13:01
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Zusatznutzen von "Briviact" (Brivaracetam) zur Zusatzbehandlung fokaler Anfälle mit oder ohne sekundäre Generalisierung bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 16 Jahren mit Epilepsie nicht bestätigt.

Dem vom pharmazeutischen Unternehmer UCB im AMNOG-Prozess bewerteten Medikament "Briviact" (Brivaracetam) wurde bereits als drittem Antiepileptikum in Folge vom Gemeinsamen Bundesausschuss in der frühen Nutzenbewertung kein Zusatznutzen zuerkannt.

UCB hatte in seinem Dossier indirekte Vergleiche zu Lacosamid und Eslicarbazepin entsprechend der IQWiG-Methodik (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen) zur Verfügung gestellt und einen Hinweis für einen beträchtlichen Zusatznutzen gezeigt. Dem folgte der G-BA nicht. UCB bedauert die Entscheidung sehr, fühlt sich aber weiterhin Menschen mit Epilepsie und einer Verbesserung deren Behandlung verpflichtet.

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