Erste frühe Nutzenbewertung liegt vor
Dies betrifft nach GKV-Daten etwa drei Viertel und damit die überwiegende Mehrheit der Patienten mit Akutem Koronarsyndrom (ACS). AstraZeneca begrüßt diesen Teil der Bewertung durch das IQWiG, der den Mehrwert von Ticagrelor in der Patientenversorgung klar unterstreicht. Bei Patienten mit ST-Streckenhebungsinfarkt (STEMI) fand das IQWiG allerdings keinen Beleg für einen Zusatznutzen gegenüber den vom G-BA gewählten Vergleichstherapien. Diese Einschätzung ist nach Aussage des Herstellers AstraZeneca strittig und maßgeblich auf die Wahl der Vergleichstherapie für die frühe Nutzenbewertung in dieser Subgruppe durch den G-BA zurückzuführen (siehe dazu aktuelles Interview in Market Access & Health Policy 10/11 zum Fall "Trajenta"). Die Bewertung des IQWiG bedeute - so AstraZeneca - "keine Zulassungsbeschränkung für Ticagrelor."