EU-Health Claims Bericht: Klares Signal für den Verbraucherschutz
"Das EU-Parlament setzt ein klares Signal im Sinne des Verbraucherschutzes. Das ist erfreulich, denn wir haben uns als BPI seit vielen Jahren kontinuierlich dafür eingesetzt, dass die Europäische Kommission, die seit 2010 auf Eis gelegte Bewertung von gesundheitsbezogenen Angaben für Botanicals endlich wieder aufnimmt", so Joachimsen.
Durch die Aussetzung der Bewertung seien seit 2010 viele Produkte auf dem Markt, die eine informierte Kauf-Entscheidung nicht zuließen, denn gesundheitsbezogene Werbeaussagen bei Lebensmitteln mit pflanzlichen Stoffen seien für Verbraucher nicht nachprüfbar, argumentiert der BPI-Geschäftsführer. Die Wiederaufnahme der wissenschaftlichen Bewertungen sei längst überfällig, ein geltender Rechtsrahmen mit klaren Regelungen aucj längst vorhanden." Jetzt muss die EU-Kommission endlich handeln und geltendes Recht auch umsetzen", betont Joachimsen.
Neben den bisher entstandenen möglichen Schäden auf Verbraucherseite bestehe nach wie vor eine Benachteiligung für Hersteller pflanzlicher Arzneimittel. "Diese müssen nämlich höhere Produktions- und Regulierungskosten schultern als Hersteller behördlich ungeprüfter Nahrungsergänzungsmittel (Lebensmittel). Wir brauchen hier eine klare Abgrenzung, die jetzt hoffentlich mit dem Bekenntnis der Abgeordneten des EU-Parlaments erfolgt", sagt Joachimsen.
Die BPI-Forderungen sind im Positionspapier zusammengefasst: Gesundheitsbezogene Angaben zu pflanzlichen Stoffen in Lebensmitteln.