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Europäische Gesundheitsunion soll EU im Gesundheitsbereich stärken

26.10.2022 10:28
Am 24. Oktober hat der Rat die letzten Grundsteine der Europäischen Gesundheitsunion gelegt, indem er die Verordnung zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren, die Verordnung über das erweiterte Mandat des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und die Notlagen-Rahmenverordnung zur Ausstattung der Europäischen Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) mit zusätzlichen Befugnissen angenommen hat. Mit diesen neuen Vorschriften wird die Europäische Gesundheitsunion vervollständigt und ein leistungsfähiger Rechtsrahmen zur Verbesserung der Kapazitäten der EU in den entscheidenden Bereichen Prävention, Vorsorge, Überwachung, Risikobewertung, Frühwarnung und Reaktion geschaffen.

Der für die Förderung unserer europäischen Lebensweise zuständige Vizepräsident Margaritis Schinas begrüßte die Annahme des Kommissionsvorschlags: „Die heutige Verabschiedung der drei Verordnungen durch den Rat ist eine wichtige Errungenschaft und stärkt den EU-Rahmen für Gesundheitssicherheit. Mit diesen neuen Vorschriften zeigen wir, dass wir gemeinsam, entschlossen und zügig vorankommen können. Die Rechtsvorschriften werden Hand in Hand mit der finanziellen Unterstützung aus dem Programm EU4Health und der Aufbau- und Resilienzfazilität gehen, um widerstandsfähigere Gesundheitssysteme in der gesamten EU zu gewährleisten. Zusammenarbeit und Solidarität sind für die vor uns liegenden Herausforderungen von entscheidender Bedeutung.“

EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides betonte: „Die zentralen Säulen unserer europäischen Gesundheitsunion sind nun errichtet. Die Pandemie hat gezeigt, dass im Bereich der öffentlichen Gesundheit „mehr Europa“ vonnöten ist und dass die Kapazitäten zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gesundheitsgefahren gestärkt werden müssen. Mit einem stärkeren ECDC, einer gestärkten HERA und einer ausgebauten Rolle der EU bei der Prävention grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren, der Vorbereitung darauf sowie ihrer Bewältigung verfügen wir nun über zusätzliche Instrumente, um rasch, entschlossen und geeint auf neu auftretende Gesundheitskrisen zu reagieren.“

Mit der Annahme der Verordnung zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren wird die EU über Folgendes verfügen:

  • eine solide Vorsorgeplanung und ein stärker integriertes Überwachungssystem;
  • bessere Kapazitäten für eine genaue Risikobewertung und eine gezielte Reaktion;
  • stabile Mechanismen für die gemeinsame Auftragsvergabe für medizinische Gegenmaßnahmen;
  • die Möglichkeit, auf EU-Ebene gemeinsame Maßnahmen zur Bewältigung künftiger grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren zu ergreifen.

 

Ein stärkeres ECDC wird nicht nur Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zur Abwehr von Gesundheitsgefahren aussprechen, sondern auch ein neues Exzellenznetz von EU-Referenzlaboratorien einrichten und eine EU-Gesundheits-Taskforce für schnelle Eingriffe im Falle eines schweren Ausbruchs einrichten.

Um in Krisenzeiten im Bereich der öffentlichen Gesundheit wirksam und einsatzfähig zu sein, wird die Notlagen-Rahmenverordnung die Einrichtung eines Gesundheitskrisenstabs innerhalb der HERA ermöglichen. Dieses Gremium wird die Bereitstellung von und den Zugang zu medizinischen Gegenmaßnahmen auf EU-Ebene rasch koordinieren. Die Verordnung ermöglicht auch die Aktivierung von FAB-Fazilitäten der EU, Notfallplänen für Forschung und Innovation und den Zugang zu Soforthilfe.

Nächste Schritte:  Nach der Annahme werden die drei Verordnungen im Amtsblatt veröffentlicht und im November 2022 in Kraft treten.

Hintergrund:  Das Paket zur Europäischen Gesundheitsunion ist ein zentraler Bestandteil der Reaktion der Kommission auf die COVID-19-Pandemie und dient auch der Vorbereitung auf künftige Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Zusätzlich zu den drei heute angenommenen Verordnungen befindet sich die Verordnung über das erweiterte Mandat der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) bereits seit dem 1. März 2022 in der Umsetzung.