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Festbetrag für Cipralex® (Escitalopram) ausgesetzt

14.12.2011 17:04
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat mit rechtskräftigem Beschluss dem Antrag der Lundbeck GmbH stattgegeben und den Festbetrag für Cipralex® im Eilverfahren (Aktenzeichen: L 1 KR 140/11 KL) außer Vollzug gesetzt.

Das Gericht gehe von einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit der Festbetragsfestsetzung aus, da die Bewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur therapeutischen Verbesserung von Cipralex® nicht nachvollziehbar sei, so eine Pressemitteilung von Lundbeck.

"Es sind nach summarischer Prüfung beachtliche Mängel bei der Zusammenstellung des Beurteilungsmaterials feststellbar", so das Ergebnis des 1. Senats. Dieser Beschluss bedeutet für die Patienten, dass die Behandlungskosten mit Cipralex® ab sofort wieder von den Krankenkassen bezahlt werden und keine zusätzlichen Aufzahlungen vom Patienten zu leisten sind.

Lundbeck begrüßt die Entscheidung des Gerichts: "Wir haben die Eingruppierung von Cipralex® in das Festbetragssystem aufgrund der nachgewiesenen therapeutischen Überlegenheit für nicht nachvollziehbar gehalten und sind über die Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg sehr erfreut", so Dierk Schoch, Geschäftsführer der Firma Lundbeck.

Bewertungen internationaler, staatlicher Bewertungsinstitute sowie der renommierten und anerkannten Cochrane Collaboration (Cipriani et al., 2009) würden belegen, dass Cipralex® in den patientenrelevanten Zielparametern Response und Remission signifikant und klinisch relevant wirksamer sei als Citalopram. Bestätigt würden diese Ergebnisse durch direkte Vergleichsstudien zwischen Cipralex® und Citalopram. Die therapeutische Überlegenheit von Cipralex® sei international anerkannt und die Substanz werde zur First-Line-Therapie für die Behandlung der Depression empfohlen.

"Diese wegweisende Entscheidung" sei aber auch ein wichtiges Signal in einer Zeit, in der sich bereits viele forschende Unternehmen aus der aktiven ZNS-Forschung zurückgezogen hätten. Lundbeck werde weiterhin seinen aktiven Beitrag für die Verbesserung der Versorgungsqualität aller Patienten im Bereich der Depression leisten.