Festbetragssystem für Arzneimittel dringend reformbedürftig
Damit reagiert der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) auf die Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) vom 19. Juni, worin dieser die Arzneimittel-Festbeträge als "30-jähriges Erfolgsmodell" bezeichne.
Die 30 Jahre sprächen eher dafür, nun ganz schnell alle notwendigen Reformmaßnahmen des Festbetragssystems einzuleiten. Weil sich die Höhe der Festbeträge nämlich im Wesentlichen an Wirkstoffmengen und Packungsgrößen orientiere, bekämen aufwendig hergestellte Darreichungsformen den gleichen Preis wie günstigere. So erhielten bestimmte Patientengruppen oft Arzneimittel nur noch gegen eine Mehrzahlung. Oder Arzneimittel verschwänden gar vom Markt, weil Hersteller sie nicht mehr kostendeckend produzieren könnten.
"Betroffen sind davon gerade Kinder und Ältere, die häufig besondere Darreichungsformen, wie zum Beispiel einen Saft statt einer Tablette, benötigen", sagt Dr. Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des BAH. Die Produktion des Saftes sei aber teurer als die einer Tablette, das müsse das Festbetragssystem unbedingt berücksichtigen, so Cranz. Im anderen Fall könne ein Hersteller nicht wirtschaftlich arbeiten. Wer, wie der GKV-SV, das jetzige System als "dauerhaft und effizient" bezeichne, verschließe die Augen vor der Realität, und das zu Lasten der Patienten.