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Festbetragssystem für Arzneimittel dringend reformbedürftig

19.06.2019 14:19
Das derzeit gültige Festbetragssystem stammt noch aus den 1980er Jahren und bedarf nach Ansicht des Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) dringend einer Weiterentwicklung. Vor allem differenziere es nicht ausreichend nach therapierelevanten Kriterien bei Arzneimitteln, das Raster für die Eingruppierung sei viel zu grob. Leidtragende seien vor allem Kinder und Ältere.

Damit reagiert der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) auf die Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) vom 19. Juni, worin dieser die Arzneimittel-Festbeträge als "30-jähriges Erfolgsmodell" bezeichne.

Die 30 Jahre sprächen eher dafür, nun ganz schnell alle notwendigen Reformmaßnahmen des Festbetragssystems einzuleiten. Weil sich die Höhe der Festbeträge nämlich im Wesentlichen an Wirkstoffmengen und Packungsgrößen orientiere, bekämen aufwendig hergestellte Darreichungsformen den gleichen Preis wie günstigere. So erhielten bestimmte Patientengruppen oft Arzneimittel nur noch gegen eine Mehrzahlung. Oder Arzneimittel verschwänden gar vom Markt, weil Hersteller sie nicht mehr kostendeckend produzieren könnten.

"Betroffen sind davon gerade Kinder und Ältere, die häufig besondere Darreichungsformen, wie zum Beispiel einen Saft statt einer Tablette, benötigen", sagt Dr. Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des BAH. Die Produktion des Saftes sei aber teurer als die einer Tablette, das müsse das Festbetragssystem unbedingt berücksichtigen, so Cranz. Im anderen Fall könne ein Hersteller nicht wirtschaftlich arbeiten. Wer, wie der GKV-SV, das jetzige System als "dauerhaft und effizient" bezeichne, verschließe die Augen vor der Realität, und das zu Lasten der Patienten.

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