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Finanzierung gesetzlicher Krankenkassen: Gesundheitsfonds und Zusatzbeitrag

26.02.2016 22:10
Seit Januar 2016 haben viele Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht. Wieso ist dies für die Kassen ein wichtiger und notwendiger Schritt und wie funktioniert eigentlich das System der Finanzierung gesetzlicher Krankenkassen? Die AOK Hessen will aufklären.

Um zu verstehen, wieso der Zusatzbeitrag erhoben wird, müsse man zunächst verstehen, woraus sich die Beiträge der Krankenkassen zusammensetzten. 2009 wurde der sogenannte Gesundheitsfonds eingerichtet. Dieser setzt sich aus verschiedenen Einnahmen zusammen: 7,3 % des Bruttolohns des Arbeitnehmers, 7,3 % des Bruttolohns des Arbeitgebers und einem steuerfinanzierten Bundeszuschuss.

Aus dem Fonds werden die Beiträge an die Krankenkassen verteilt, wobei nicht alle KK den gleichen Anteil erhielten. Zwar bekomme jede Krankenkasse pauschal einen festen Betrag je Versicherten, on top erhalte sie aber noch einen Risikozuschlag, der individuell nach den bestehenden Erkrankungen eines Versicherten berechnet werde. Dieser „Risikostrukturausgleich“ (RSA) berücksichtige Merkmale wie Alter, Geschlecht und einen „Katalog“ aus 80 verschiedenen Krankheiten der Versicherten. Dadurch erhielten Krankenkassen, die einen höheren Anteil älterer oder chronisch bzw. schwer kranker Menschen versichert haben, auch höhere Zuweisungen.

Nun sei es nach der Verteilung aber immer noch möglich, dass eine Kasse mehr Geld für die medizinische Behandlung ihrer Kunden benötige, sodass die Regelung des Zusatzbeitrages greife. Derzeit gebe es kaum eine Krankenkasse, die ohne den Zusatzbeitrag auskommt.

Jedes Jahr ermittelt das Bundesministerium für Gesundheit einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Für 2016 liegt er bei 1,1 %. Die Kassen können sich am durchschnittlichen Beitrag orientieren, sind aber frei in der Festlegung der Beitragshöhe. Die AOK Hessen geht den Schritt der Anpassung auf 1,1 % mit.

Die AOK Hessen erweitere das 2015 eingeführte „Gesundheitskonto“ auf acht Leistungen. Über das virtuelle Gesundheitskonto bekomme man bis zu 400 Euro für wichtige Untersuchungen zurück und jeder weitere Versicherte in der Familie ebenso.

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