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Forschungsdatenzentrum Gesundheit: Beteiligung von Nutzungsberechtigten wird ausgeweitet

28.01.2022 10:48
Das am BfArM angesiedelte Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ Gesundheit) stellt nutzungsberechtigten Institutionen pseudonymisierte Abrechnungsdaten der gesetzlich Krankenversicherten für Forschungszwecke und zur Verbesserung der medizinischen Versorgung zur Verfügung. Im Zuge einer grundlegenden Neustrukturierung des FDZ Gesundheit wird auch der Datenzugang zu den FDZ-Daten neu gestaltet. Unterstützend dazu wird im Frühjahr 2022 der gemäß § 303d Absatz 2 SGB V vorgesehene Arbeitskreis der Nutzungsberechtigten eingerichtet und unter Koordination der TMF einberufen.

Ziel des Arbeitskreises der Nutzungsberechtigten ist es, Handlungsempfehlungen zur Ausgestaltung des Forschungsdatenzentrums zu entwickeln und beratend an der Ausgestaltung, Weiterentwicklung und Evaluation des Datenzugangs mitzuwirken.

Kreis der Nutzungsberechtigten

 

Das FDZ Gesundheit hat die Aufgabe, den Zugang zu Routinedaten aus der alltäglichen Patientenversorgung zu ermöglichen. Analysen der FDZ-Daten sollen in verschiedenen Bereichen des Gesundheitssystems Anwendung finden und damit zu einer besseren Gesundheitsversorgung für alle beitragen. Zugang zu den Gesundheitsdaten des FDZ Gesundheit haben nur nutzungsberechtigte Institutionen wie in § 303e Absatz 1 SGB V festgeschrieben. Dazu gehören u.a. Einrichtungen und Verbände der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, Institutionen der Gesundheitsversorgungsforschung, Bundes- und Landesbehörden oder maßgebliche Bundesorganisationen für die Wahrnehmung der Interessen von Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker Menschen sowie von Menschen mit Behinderung. Im Zuge des Neuaufbaus des FDZ Gesundheit  können Anträge auf Datennutzung ab Herbst 2022 innerhalb eines digitalen Antragsverfahrens gestellt werden.

 

Im Rahmen der Arbeitskreissitzungen soll u. a. ermittelt werden, welcher Bedarf an Daten für die Entwicklung und Validierung an KI-Anwendungen besteht und wie die Nutzung der vom Forschungsdatenzentrum bereitgestellten Daten der gesetzlich Krankenversicherten hierfür ausgestaltet werden kann.