G-BA erweitert Zentrums-Regelung - DKG begrüßt den Vorstoß
Das heißt, Krankenhäuser, die künftig als intensivmedizinische Kompetenz- und Koordinierungszentren neben der Patientenversorgung besondere Aufgaben wahrnehmen, können dafür finanzielle Zuschläge erhalten. Eine wichtige Aufgabe solcher Zentren können Fallkonferenzen mit anderen Krankenhäusern per Videoübertragung sein, was die Verweildauer von intensivmedizinisch versorgten Patientinnen und Patienten im Krankenhaus verkürzen oder lebensbedrohliche Komplikationen reduzieren kann.
. „Wir begrüßen diesen Schritt sehr und sehen in dieser Erweiterung der Regelung ein wichtiges Signal, um besondere intensivmedizinische Kompetenz und Koordinationsaufgaben durch eine finanzielle Förderung auch regionalen Krankenhäusern in der Fläche zur Verfügung zu stellen und so die Versorgung für die Patientinnen und Patienten so umfassend zu verbessern“, erklärte Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG.
Krankenhäuser, die zukünftig als Intensivmedizinische Zentren ausgewiesen sind und eine besondere Rolle in der Patientenversorgung erfüllen, könnten dann auch finanzielle Zuschläge erhalten. Die Zentren werden gerade durch ihre Beratungsleistungen für andere Krankenhäuser eine stark koordinierende Funktion übernehmen und mit ihrer Kompetenz die intensivmedizinische Versorgung auch in der Breite unterstützen und verbessern.
„Diese gemeinsam von allen Organisationen im G-BA getragene Neuerung, wird gerade angesichts des immer enger werdenden Fachkräftepools einen wichtigen Beitrag für eine qualitativ hervorragende Patientenversorgung auch in der Zukunft leisten“, so Gaß.