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Gehle: „Corona hat jungen Menschen Unermessliches abverlangt“

06.03.2024 11:13
„Wir müssen unser Gesundheitssystem so aufstellen, dass genügend Kapazitäten für die Behandlung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen bereitstehen, die auch leicht und unbürokratisch in Anspruch genommen werden können“, fordert der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL), Dr. Hans-Albert Gehle, im Vorfeld des diesjährigen Kinderschutz-Forums der Kammer.

Derzeit bestehe eine viel zu lange Wartezeit für Therapiemöglichkeiten, kritisiert der Kammerpräsident. Seit Jahren schon sei eine Verknappung im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu beobachten.

„Die Corona-Pandemie hat den jungen Menschen Unermessliches abverlangt“, begründet Gehle seine Forderung. Kindertagesstätten und Schulen, die stets auch als wichtige Früherkennungsstellen für soziale Belange von Kindern und Jugendlichen fungierten, hätten während der Lockdown-Maßnahmen nicht mehr zur Verfügung gestanden. „Bereits vorhandene Problemlagen von Kindern und Jugendlichen wurden im Verlauf der Corona-Pandemie verstärkt und medizinische Versorgungslücken deutlicher sichtbar.“ Insbesondere die psychosozialen Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche hätten deutliche Spuren hinterlassen.

„Wir haben auch außerhalb der Corona-Problematik einen stetigen großen Handlungsbedarf, um die anhaltenden psychischen Belastungen von jungen Menschen abzumildern", führte gehle weiter aus. „Es geht immer darum zu verhindern, dass Langzeitfolgen für die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen entstehen und Bildungs- und Teilhabechancen auf längere Sicht oder gar dauerhaft beeinträchtigt werden.“

Es gebe hierzulande ein eigentlich gut differenziertes ambulantes, teilstationäres und stationäres Versorgungssystem, sagt der Kammerpräsident, schränkt aber ein: „Allerdings gibt es dabei zwei wesentliche Schwachpunkte: die fehlende Verzahnung der einzelnen Bereiche und ein eklatanter Fachkräftemangel. Wir brauchen daher eine sinnvolle Vernetzung der Leistungen aus dem Spektrum der Sozialgesetzbücher V und VIII sowie weiterer Sozialgesetzbücher, damit die Hilfsangebote für die Betroffenen niederschwellig erreichbar sind. Nur so können wir Kinder und Jugendliche beim Aufholen von Corona-bedingten Defiziten möglichst gut unterstützen.“