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Gerlach erhöht Druck auf Bundesregierung bei Forderung nach Finanzhilfe für Krankenhäuser

21.11.2023 15:44
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach erhöht den Druck auf die Bundesregierung, die finanzielle Schieflage der Krankenhäuser mit einem Soforthilfeprogramm auszugleichen. Gerlach betonte am Dienstag in München: „Bayern wird am Freitag gemeinsam mit drei anderen Ländern eine Bundesratsinitiative einbringen. Die Bundesregierung muss sich jetzt klar dazu bekennen, die Krankenhäuser finanziell zu stabilisieren. Denn wegen der rasant gestiegenen Betriebskosten haben viele Kliniken große Schwierigkeiten. Das darf die Bundesregierung nicht länger ignorieren.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Es wäre ein wichtiges Signal auch für die geplante Krankenhausreform, gefährdete Krankenhäuser jetzt zu stabilisieren. Es ist niemandem gedient, wenn viele Kliniken Insolvenz anmelden müssten, bevor die Reform ihre Wirkung entfalten kann. Die Leidtragenden eines solchen kalten Strukturwandels wären vor allem die Patientinnen und Patienten.“

Die Bundesratsinitiative entstand unter Federführung von Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit Bayern, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt. Sie wird am Freitag (24.11.23) in Berlin in die Länderkammer eingebracht. Gerlach erläuterte: „Unsere Kernforderung ist, dass der Bund in einem ersten Schritt über ein Nothilfeprogramm für die Krankenhäuser in Höhe von fünf Milliarden Euro kurzfristig die Krankenhauslandschaft stabilisiert." Das sei wegen der nicht refinanzierten Kostensteigerungen aus den Jahren 2022 und 2023 erforderlich, da die Kosten zuletzt wegen der hohen Inflation stärker gestiegen seien..Nach Einschätzung Gerlachs gelte es, eine Insolvenzwelle zu vermeiden.

„Wir schlagen in der gemeinsamen Bundesratsinitiative mehrere Instrumente vor", so die die Ministerin weiter. „Dazu gehört neben dem Nothilfeprogramm als Sofortmaßnahme eine Anpassung der bundesgesetzlichen Regelungen, um ab dem Jahr 2024 eine regelhafte Finanzierung der vollen Tariflohnsteigerungen für alle Berufsgruppen auch außerhalb des Pflegebudgets sowie der vollen Sachkostensteigerungen zu ermöglichen. Die verkürzten Zahlungsfristen von Krankenhausrechnungen für die Krankenkassen sind über das Jahr 2024 hinaus zu verstetigen.“