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Entwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetz: DIHK hält Nachbesserungen bei der Datenaufsicht für erforderlich

10.08.2023 11:38
In dem am 4. August veröffentlichten Entwurf eines Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) sieht die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) einige Weichenstellungen, die die Digitalisierung im Gesundheitswesen in Deutschland endlich voranbringen können. Die geplanten Neuregelungen sind aus Sicht der DIHK allerdings nicht ausreichend.

Bei guter praktischer Umsetzung könnten nach Einschätzung der DIHK von dem Gesetz positive Impulse für den Gesundheits- und Wirtschaftsstandort Deutschland ausgehen. So können durch eine konsequente Nutzung der Digitalisierung zum einen Wertschöpfung und Arbeitsplätze im Gesundheitswesen durch Innovationen in Deutschland entstehen und bestehende Jobs gesichert werden. Zum anderen würde sich auch die Versorgung der Patienten verbessern. Das würde zugleich die Fachkräftesicherung der Wirtschaft insgesamt unterstützen – denn die Beschäftigten wären gesünder und krankheitsbedingte Ausfallzeiten kürzer und seltener.

Potenziale in Versorgung und Forschung ausschöpfen

Achim Dercks, stellvertretender DIHK-Hauptgeschäftsführer, kommentiert: "Wir sollten mit besseren Verfahren die Potenziale in der Versorgung und in der Forschung der Unternehmen besser ausschöpfen."

So könnten Unternehmen personalisierte Therapien entwickeln und Bestandsprodukte optimieren, wenn sie anonymisierte oder pseudonymisierte Versorgungsdaten in Deutschland systematisch nutzen dürften. Das würde etwa erlauben, zu analysieren, weshalb der Einsatz eines speziellen Arzneimittels oder Medizinprodukts bei bestimmten Patientengruppen oder in der realen Behandlungssituation nicht ausreichend wirksam ist.

Regelmäßig müssten Unternehmen in Deutschland allerdings auf Gesundheitsforschungsdaten aus anderen Ländern zurückgreifen, da sie bislang hierzulande nur unter erschwerten Bedingungen Versorgungsdaten nutzen können.

Bestandsprodukte mithilfe von Versorgungsdaten verbessern

Es sei daher richtig, dass nun die langjährige DIHK-Forderung aufgegriffen wird und dass auch die private Forschung einen Datenzugang beim Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) erhalten soll. Dadurch könnten Unternehmen Versorgungsdaten im Sinne einer bedarfsgerechten und am Nutzen des Patienten orientierten Entwicklung von Innovationen und Verbesserung von Bestandsprodukten verwenden. Sinnvoll ist aus DIHK-Sicht auch die geplante Einrichtung einer Datenzugangs- und Koordinierungsstelle als zentraler Ansprechpartner für die Betriebe.

Dercks: "Durch einen besseren Datenzugang könnten Unternehmen ihre Produkte zügiger und mit weniger Aufwand als bislang entwickeln. Bei der Umsetzung ist allerdings entscheidend, dass sowohl das FDZ als auch die Datenzugangsstelle in der Praxis auch zügige Verfahren sicherstellen. Zudem dürfen privatwirtschaftliche Unternehmen gegenüber öffentlichen Forschungseinrichtungen nicht benachteiligt werden."

Mehr Tempo für bundesweite Projekte

Außerdem sollen bundeslandübergreifende Forschungsvorhaben beschleunigt werden. "Das ist ein wichtiges Ziel", erklärt der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer. "Bislang können viele Forschungsvorhaben aufgrund der Fragmentierung der Datenschutzaufsicht nur sehr verzögert umgesetzt werden."

Die geplanten Neuregelungen sind aus Sicht der DIHK allerdings nicht ausreichend. So soll die geplante federführende Datenschutzaufsicht nur eine koordinierende Funktion haben. Bei Meinungsverschiedenheiten kann die Aufsicht daher keine Entscheidung herbeiführen.