GKV-Finanzstabilisierungsgesetz bedeutet weitere acht Prozent Minus für Apotheken
Dittrich weiter: „Die Vergütung für die Abgabe von rezeptpflichtigen Arzneimitteln im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist seit fast zehn Jahren nicht mehr angepasst worden. Überfällige höhere Tarifabschlüsse für die Angestellten, steigende Energiepreise und die Inflation belasten die Betriebe derzeit schon mehr als genug. Sie in dieser Situation mit weiteren Honorarabschlägen belegen zu wollen, ist einfach widersinnig.“
Zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz findet heute eine Anhörung des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag statt. Im Kabinettsentwurf ist für zwei Jahre eine Erhöhung des Abschlags, den Apotheken der GKV für jedes rezeptpflichtige Arzneimittel einräumen müssen, von 1,77 auf 2,00 Euro (brutto) vorgesehen. Das entspricht einer Belastung der 18.000 Apotheken in Höhe von 120 Mio. Euro (netto) pro Jahr. Eine Durchschnittsapotheke verliert dadurch rund 6.500 Euro an Gewinn.