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GOÄ: Allianz fordert Neuverhandlung und neue Konzeption

18.04.2016 09:25
Die Allianz deutscher Ärzteverbände hat sich auf einen Forderungskatalog in Sachen GOÄ verständigt. Der Zusammenschluss aus Medo Geno Deutschland, Hartmannbund, Spitzenverbandes Fachärzte Deutschlands e.V., NAV-Virchow-Bund, Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB), dem Berufsverband Deutscher Internisten e.V.(BDI) und dem Bundesverband der Ärztegenossenschaften veröffentlichte zwölf Punkte.

In Zukunft müsse der Präsident der Bundesärztekammer die GOÄ zu seiner Chefsache machen und hier die Führung übernehmen. Die Verbände stellten klar, dass die Ablehnung der GOÄ durch den Vorstand der BÄK nicht nur die Legenden und Bewertungen, sondern auch die Neuformulierung des Paragraphenteils und der Bundesärzteordnung beträfen, weil die Vorgaben der Beschlussfassung des Sonderärztetages nicht erfüllt worden seien. Vor Beginn der Neuverhandlungen zur GOÄ müssten die Berufs- und Fachgesellschaften über die Vorlage vollständig informiert werden, die zur Ablehnung durch den Vorstand der BÄK geführt hat.

Zukünftig seien folgende Forderungen zu erfüllen, wenn die Berufsverbände einbezogen werden sollen:

  1. Die Verhandlungen müssen von einer Verhandlungskommission geführt werden, die bei Gebührenordnungen über die notwendige Fachkenntnis verfügt.

  2. Die Abteilung der Bundesärztekammer, die sich mit der Gebührenordnung beschäftigt, muss personell und materiell so ausgestattet werden, dass sie auch im Verhältnis zum Verhandlungspartner dieser Aufgabe gewachsen ist. Sie kann sich externer Experten bedienen.

  3. Die Berufsverbände und Fachgesellschaften sind in die Verhandlungen einzubeziehen. Dazu müssen Gremien eingeführt werden, in denen regelmäßig und umfassend über den Stand der Verhandlungen unterrichtet wird. In die zur Bewertung notwendigen Simulationsberechnungen werden sie einbezogen.

  4. Es gibt keine Notwendigkeit, den Paragraphenteil der seitherigen GOÄ sowie die Bundesärzteordnung zu ändern. Die Weiterentwicklung der GOÄ soll in einer Gebührenordnungskommission an der BÄK erfolgen, die dazu auch Vertreter der PKV und der Beihilfe zur Beratung hinzuziehen kann.

  5. Die Leistungslegenden und -bewertungen müssen wissenschaftlichen und fachlichen Erkenntnissen des Jahres 2016 entsprechen. Hierfür ist ein geeignetes Anhörungs- und Informationsverfahren mit den Fachgesellschaften sowie Berufsverbänden zu etablieren.

  6. Die Leistungsbewertungen müssen betriebswirtschaftlich kalkuliert und im Sinne einer grundsätzlichen Systematik weiterentwicklungsfähig ausgestaltet werden.

  7. Die Steigerungssätze müssen grundsätzlich und generell zur Verfügung stehen, um die Rechnung individuell anzupassen.

  8. Die Bildung von Analogziffern ist erlaubt. In der Gebührenordnungskommission können sie unter Berücksichtigung der Punkte 5, 6 und 7 als neue Ziffern in die GOÄ übernommen werden.

  9. Individuelle Gesundheitsleistungen müssen sich in der GOÄ wiederfinden.

  10. Das Angebot von individuellen Gesundheitsleistungen darf durch die GOÄ nicht behindert werden.

  11. Die neue GOÄ soll die hausärztlichen Leistungen besser als bisher abbilden.

  12. Die Berufsverbände und Fachgesellschaften können Änderungen der GOÄ der Gebührenordnungskommission vorschlagen, die diese zu bearbeiten und abschließend zu bewerten hat.

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