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Gutachten bestätigt: Krankenhausreform kann nur gemeinsam und mit breiter Beteiligung gelingen

24.04.2023 13:19
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die rechtsgutachterliche Bestätigung, dass die Krankenhausplanung letztverantwortlich in der Hoheit der Bundesländer liegt. "Die Autoren bestätigen das verfassungsrechtliche Primat der Krankenhausplanung der Länder vor der Kompetenz des Bundes in Vergütungsfragen", erklärt Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG. "Die Regelungen des Grundgesetzes, auf die Professor Wollenschläger eingeht, haben sich in der Realität bewährt."

Die Verantwortlichen vor Ort wissen nach Ansicht des DKG-Vorstandsvorsitzenden genau, welche Anforderungen es in ihren Regionen an die Gesundheitsversorgung gebe und wie sie am besten zu erfüllen seien. "Das Gutachten zeigt ein weiteres Mal, dass eine Krankenhausreform nur gelingen kann, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, dass der Bundesgesundheitsminister mit dem gemeinsamen Gesetzentwurf von Bund und Ländern dem Rechnung tragen möchte", zeigt sich Gaß überzeugt.. Ohne die Bundesländer werde eine Reform genauso wenig im Sinne der Patienten gelingen, wie ohne Beteiligung der betroffenen Krankenhäuser.

Wichtig sei auch, so Gaß, dass das Gutachten klarstelle, "dass bei allen angedachten Maßnahmen die Grundrechte der Krankenhausträger beachtet werden müssen. Alle Eingriffe müssen gerechtfertigt und insbesondere verhältnismäßig sein."