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GVSG stärkt Psychotherapie für Kinder & Jugendliche sowie schwer psychisch Erkrankte

24.05.2024 11:29
Mehr Behandlungskapazitäten für psychisch kranke Kinder und Jugendliche sowie für schwer psychisch erkrankte Patienten sind nach Einschäzung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)zwei wichtige Säulen im Kabinettsbeschluss zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), die die ambulante psychotherapeutische Versorgung stärken.

"Die geplante Ermächtigung von Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen zur Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung, Suchterkrankungen oder starken Funktionseinschränkungen ist im Prinzip ein geeignetes Instrument, um gezielt mehr Behandlungsangebote zu schaffen. Für schwer psychisch erkrankte Patient*innen kann damit der Zugang zur psychotherapeutischen Behandlung erleichtert, aber auch die vernetzte Versorgung mit Einrichtungen der Suchthilfe, der Eingliederungshilfe oder mit gemeindepsychiatrischen Verbünden gefördert werden", stellt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer fest. Bereits heute würden viele schwer psychisch kranke Patientinnen und Patienten in den psychotherapeutischen Praxen versorgt, die Behandlungskapazitäten sind jedoch insgesamt völlig unzureichend. Durch den im GVSG verankerten unmittelbaren Anspruch von Psychotherapeuten und Ärzten auf Ermächtigung, sobald die erforderlichen Kooperationsvereinbarungen vorliegen, könnten Verbesserungen bereits zeitnah nach Inkrafttreten des Gesetzes erreicht werden.

Wichtig sind jedoch die Rahmenbedingungen für Ermächtigungen: "Ermächtigungen sollten mindestens für fünf Jahre erteilt werden, um Planungssicherheit für Praxisinhaber und die Kooperationspartner zu schaffen", fordert Benecke. "Damit die Ermächtigungen die Versorgung von Suchterkrankten stärken, muss dringend das Abstinenzgebot aus der Psychotherapie-Richtlinie gestrichen werden. Wenn bei Patien:innen die Abstinenz bis zur zehnten Behandlungsstunde nicht erreicht werden kann, darf eine Psychotherapie aktuell nicht durchgeführt werden. Diese Regelung verhindert gerade bei schwer Suchterkrankten die notwendige psychotherapeutische Versorgung."

Die eigene psychotherapeutische Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche sei ein "wichtiger Meilenstein". Sie ermögliche für psychisch kranke Kinder und Jugendliche künftig schneller und wohnortnaher einen Behandlungsplatz zu erhalten. Für die gesamte Gruppe der psychisch erkrankten Erwachsenen bleibe eine Reform der Bedarfsplanung jedoch weiterhin unverzichtbar. "Insbesondere ländliche Regionen, das Ruhrgebiet und ostdeutsche Städte sind von fehlenden psychotherapeutischen Behandlungsplätzen und langen Wartezeiten stark betroffen. Der Versorgungsbedarf wird bis 2030 nochmals deutlich ansteigen. Hier muss die Bundesregierung dringend nachbessern und den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragen, die Verhältniszahlen in der psychotherapeutischen Bedarfsplanung um mindestens 20 Prozent abzusenken", fordert BPtK-Präsidentin Dr. Benecke.