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Hybrid-DRG: Startschuss zum Jahreswechsel

21.12.2023 16:16
Die Hybrid-DRG-Verordnung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt, dass damit endlich der Startschuss fällt, um unnötig stationär erbrachte Leistungen in den ambulanten Sektor zu überführen, und dass für die Fachärztinnen und Fachärzte eine rechtssichere Basis zur Erbringung ambulanter Leistungen geschaffen wird.

„Auch wenn der derzeitige Leistungskatalog noch sehr klein und überschaubar ist: mit dieser Rechtsverordnung ist ein wichtiger Grundstein für die Fachärztinnen und Fachärzte gelegt, um die Ambulantisierung in Deutschland voranzutreiben", erklärt der SpiFa-Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich. Zudem habe das BMG in seinem überarbeiteten Referentenentwurf offensichtlich viele Hinweise aus den Berufsverbänden aufgegriffen und berücksichtigt. "Das begrüßen wir sehr.“

Entscheidend für den Erfolg der Rechtsverordnung werden aus Sicht des SpiFa die künftigen Verhandlungen im Rahmen der Selbstverwaltung sein. Der SpiFa hatte zuletzt in einem gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden erstellten Katalog über 5.000 Leistungen ermittelt, die – auch im internationalen Vergleich – ambulantisierbar wären. Um die Ambulantisierung weiter zu befördern und die Verordnung mit Leben zu füllen, sei eine pragmatische und sachgerechte Herangehensweise bei der praktischen Umsetzung der Rechtsverordnung, aber auch bei der zügigen Erweiterung des Leistungskataloges angebracht.

Skeptisch bleibt Heinrich deshalb auch ob der Befristung der Rechtsverordnung auf ein Jahr: „Das Jahr 2024 wird zeigen, ob mit dieser Verordnung das Ambulantisierungspotenzial gehoben werden kann, oder ob es dafür weiterer bzw. anderer politischer Rechtsinstrumente bedarf. Der SpiFa wird diesen Prozess auf jeden Fall weiterhin kritisch-konstruktiv begleiten.“

Entscheidend für den Erfolg der Rechtsverordnung werden aus Sicht des SpiFa die künftigen Verhandlungen im Rahmen der Selbstverwaltung sein. Der SpiFa hatte zuletzt in einem gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden erstellten Katalog über 5.000 Leistungen ermittelt, die – auch im internationalen Vergleich – ambulantisierbar wären. Um die Ambulantisierung weiter zu befördern und die Verordnung mit Leben zu füllen, sei eine pragmatische und sachgerechte Herangehensweise bei der praktischen Umsetzung der Rechtsverordnung, aber auch bei der zügigen Erweiterung des Leistungskataloges angebracht.

Skeptisch bleibt Heinrich deshalb auch ob der Befristung der Rechtsverordnung auf ein Jahr: „Das Jahr 2024 wird zeigen, ob mit dieser Verordnung das Ambulantisierungspotenzial gehoben werden kann, oder ob es dafür weiterer bzw. anderer politischer Rechtsinstrumente bedarf. Der SpiFa wird diesen Prozess auf jeden Fall weiterhin kritisch-konstruktiv begleiten.“