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Hybrid-DRGs: Verordnung verfehlt Ambulantisierungs-Ziele

21.12.2023 16:23
Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Verordnung zur Einführung von sogenannten Hybrid-DRGs erlassen, die am 21.12.23 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist. Die neuen Vergütungsregelungen sollen dazu beitragen, dass bisher im Krankenhaus erbrachte Leistungen künftig vermehrt ambulant durchgeführt werden. Aus Sicht der AOK-Gemeinschaft wird dieses Ziel mit der vorgelegten Verordnung nicht erreicht, so der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer.

„Alle Expertinnen und Experten sind sich einig, dass in Deutschland zu viele Operationen und Eingriffe im Krankenhaus stattfinden, die eigentlich auch ambulant durchgeführt werden könnten", so Hoyer. "Das ist wenig effizient und oftmals auch nicht im Sinne der Patientinnen und Patienten. Daher ist es gut, dass die Ampel das Thema anpackt und mit der Einführung von Hybrid-DRGs die Verlagerung von Leistungen in den ambulanten Bereich fördern will.

Mit der vorgelegten Verordnung kann nach Einschätzung des AOK Bundesverbands dieses Ziel aber nicht erreicht werden. "Denn die vorgesehene Anhebung der Vergütung für ambulant durchgeführte Leistungen wird nicht mit Anreizen für die Kliniken verbunden, dort bisher stationär erbrachte Leistungen künftig ambulant durchzuführen."

Befürchtet werden eher Mitnahme-Effekte bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, die zu erheblichen Mehrkosten führen, würden. Hoyer: "Als Folge dieser Verordnung erwarten wir daher Mehrbelastungen für die gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von rund 200 Millionen Euro, ohne dass es zu nennenswerten Ambulantisierungs-Effekten kommt."