Hybrid-DRGs: Verordnung verfehlt Ambulantisierungs-Ziele
„Alle Expertinnen und Experten sind sich einig, dass in Deutschland zu viele Operationen und Eingriffe im Krankenhaus stattfinden, die eigentlich auch ambulant durchgeführt werden könnten", so Hoyer. "Das ist wenig effizient und oftmals auch nicht im Sinne der Patientinnen und Patienten. Daher ist es gut, dass die Ampel das Thema anpackt und mit der Einführung von Hybrid-DRGs die Verlagerung von Leistungen in den ambulanten Bereich fördern will.
Mit der vorgelegten Verordnung kann nach Einschätzung des AOK Bundesverbands dieses Ziel aber nicht erreicht werden. "Denn die vorgesehene Anhebung der Vergütung für ambulant durchgeführte Leistungen wird nicht mit Anreizen für die Kliniken verbunden, dort bisher stationär erbrachte Leistungen künftig ambulant durchzuführen."
Befürchtet werden eher Mitnahme-Effekte bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, die zu erheblichen Mehrkosten führen, würden. Hoyer: "Als Folge dieser Verordnung erwarten wir daher Mehrbelastungen für die gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von rund 200 Millionen Euro, ohne dass es zu nennenswerten Ambulantisierungs-Effekten kommt."