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Impulse zur Verbesserung der Krankenhausreform

19.02.2024 09:18
Zu der am 21. Februar 2024 stattfindenden Beratung des Krankenhaustransparenzgesetzes im Vermittlungsausschuss des Bundesrates schlägt der BDPK vor, die bereits existierenden Portale und Transparenz-Initiativen zusammenzufassen und auf einer Plattform darzustellen. Damit könnten die von den Bundesländern zu Recht kritisierten Eingriffe in ihre Hoheit bei der Krankenhausplanung verhindert werden.

Der BDPK bemängelt, dass das Gesetz in seiner derzeitigen Form keine Transparenz bringe. Auch wenn die Intention richtig sei, mehr Transparenz zu schaffen, würde das geplante Krankenhausverzeichnis den Patient:innen keine relevanten Qualitätsergebnisse bieten, sondern beinhalte allgemeine Informationen vor allem zur  Anzahl der Fachabteilungen und zur Personalausstattung. Dies ist nach Auffassung des BDPK für die Patienten von geringem Nutzen und für die Krankenhäuser mit unnötigem Bürokratieaufwand und vermeidbaren Kosten verbunden. Durch Zusammenlegung der existierenden und bewährten Portale würde dies verhindert und zugleich könnten die Bedenken der Länder zerstreut werden, die in dem Gesetz einen Eingriff des Bundes in die Länderkompetenzen sehen.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach macht die Umsetzung der weiteren Pläne für eine Krankenhausreform von der Zustimmung der Bundesländer zum Krankenhaustransparenzgesetz abhängig. Um den dadurch ins Stocken geratenen Reformprozess wieder voranzubringen, hat der BDPK ein umfassendes „Impulspapier“ erarbeitet und den Politiker:innen in Bund und Ländern zur Verfügung gestellt. Das Papier beinhaltet eine aktuelle Situationsbeschreibung der Krankenhäuser und eine Übersicht der Reform-Komponenten, die aus Sicht des BDPK zur Lösung der bestehenden und zukünftigen Probleme erforderlich sind. Die Beschreibung und die Rahmenempfehlungen bilden die Grundlage für detaillierte Analysen und konkrete Vorschläge zu den wesentlichen bisher bekannten Reformvorstellungen der Politik.

Dringender Handlungsbedarf

Der BDPK kritisiert, dass der aktuelle Stand der Reform die wirtschaftliche Notlage der bestehenden Krankenhäuser außer Acht lässt. Die außergewöhnlichen Preissteigerungen der vergangenen Jahre und rückläufige Patientenzahlen wurden nicht ausgeglichen. Es ist zu befürchten, dass auch solche Krankenhäuser, die für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung dringend gebraucht werden, insolvent werden und vom Markt verschwinden. Unabhängig von einer grundlegenden Reform ist es aus Sicht des BDPK deshalb dringend erforderlich, die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser sofort zu stabilisieren. Es wären nur einfache Korrekturen der Vergütungssystematik vorzunehmen, die von den Krankenkassen finanziert und somit ohne Auswirkung auf den Bundeshaushalt wären. Nur die Überversorgung abzubauen sei zu wenig, zumal die bisher vorgesehenen Instrumente nicht geeignet seien, um Unterversorgung vor allem in ländlichen Regionen zu vermeiden oder zu beseitigen.

Gefordert sei ein Blick aufs Ganze: Eine Reform, die allein auf den Krankenhaus-Sektor beschränkt ist, greife zu kurz und gefährde die Versorgungssicherheit. Um stabile Rahmenbedingungen für eine gute Versorgung zu schaffen, müssten alle notwendigen medizinischen Leistungsangebote in die Reformplanungen einbezogen werden. Dazu gehöre alles, was die Menschen in einer Region an haus- und fachärztlicher Versorgung brauchen, zum Beispiel innerhalb von 30 Minuten eine qualitätsgesicherte Versorgung von Herzinfarkten, Schlaganfällen, Unfällen, internistischen Notfällen und intensivmedizinischer Behandlung. Bei fehlender Sicherstellung durch ambulante Versorger wären die Krankenhäuser verantwortlich. Der Rettungsdienst und Kapazitäten zur medizinischen Rehabilitation und Übergangspflege wären in die Planung einzubeziehen. Auf diese Weise ließe sowohl Über- als auch Unterversorgung erkennen und die stationäre Versorgung würde durch die weiterhin vorgeschlagene Ambulantisierung effizienter. Zu mehr Effizienz sollte auch durch eine „radikale Entbürokratisierung“ gesorgt werden: Jede Regelung im Gesundheitssystem müsse ihren Sinn für eine gute Versorgung beweisen, wenn er fehle, müsse die Regelung gestrichen werden. Zudem fordert der BDPK, dass die Leistungsanbieter, wie die Krankenhäuser und ihre Verbände, am Reformprozess beteiligt werden. Dies sei bisher in keiner Form geschehen.