Forderung des BPI: IQWiG muss Orphan Drugs regelkonform bewerten
Orphan Drugs sind für seltene und schwerwiegende Leiden ausgewiesen und nicht für die Behandlung von großen Patientengruppen vorgesehen. Wie beim Wirkstoff Pirfenidon gibt es in der Regel in der entsprechenden Indikation keine zugelassene Therapiealternative, die einen Vergleich und damit einhergehend eine Aussage über den Zusatznutzen im Vergleich zu dieser Therapie ermöglichen würde. Das IQWiG bestätigt, dass es keine zugelassene und zweckmäßige medikamentöse Therapiealternative zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit idiopathischer Lungenfibrose gibt. Trotzdem attestiert das IQWiG in seinem nach Einschätzung des BPI "methodisch fragwürdigen Gutachten" dem Wirkstoff keinerlei Zusatznutzen und lässt somit die Patientinnen und Patienten mit einer lebensbedrohlichen Krankheit ohne zugelassene Therapie zurück. Vielmehr würden Daten, die einen Zusatznutzen zeigen, systematisch "kleingerechnet".
Der Vorwurf des BPI lautet, dass das IQWiG eine als "best supportive care (BSC)" bezeichnete Vergleichstherapie verwendet, ohne diese genau zu definieren. Das Institut schließe damit sogar nicht zugelassene und potentiell schädliche Wirkstoffkombinationen als Therapieoption mit ein, wie die sogenannte Triple-Therapie. Hierbei handelt es sich um ein Therapieschema, welches in der aktuellen PANTHER-IPF-Studie des US-National Heart, Lung. and Blood Institute untersucht wurde und aufgrund seiner erhöhten Mortalität gegenüber Placebo (11 % vs. 1 %) zum frühzeitigen Studienabbruch führte. Bei der Beschreibung des Schadenspotentials entwickele das IQWiG gar eine eigene Bewertungsmethode und ignoriere die Einstufung der Nutzen-Risiko-Bewertung der europäischen Zulassungsbehörde EMA.
"Ich erwarte, dass das IQWiG in seinen Gutachten den besonderen Herausforderungen der Orpan Drugs Rechnung trägt und die gesetzlichen Rahmenbedingungen anerkennt. In dem vorliegenden Gutachten ist das Institut diesen Anforderungen nicht nachgekommen und bleibt hinter seinem eigenen wissenschaftlichen Anspruch zurück. Es liegt nun am G-BA, diesen Mangel zu korrigieren. Anderenfalls wird das Ministerium in seinen aufsichtsrechtlichen Pflichten gefordert sein, im Sinne der betroffenen Patienten, die dringend einer innovativen Therapie benötigen, auf das IQWiG und den G-BA einzuwirken", so Prof. Sickmüller.