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Komplikationen nach Einsatz von Hüft- und Knie-Endoprothesen

02.02.2016 11:42
Wird einem Patienten eine Hüft- oder Knie-Endoprothese eingesetzt, erfasst die externe gesetzliche Qualitätssicherung (QS) lediglich den Eingriff, nicht aber dessen mögliche Folgen. Um diese besser beurteilen zu können, entwickelte das AQUA-Institut im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses ein QS-Verfahren, das eine Nachverfolgung der betroffenen Patienten ermöglicht, ein sog. Follow-up.

„Erscheint ein Patient beispielsweise nach dem Eingriff wegen einer Thrombose oder Lungenembolie erneut im Krankenhaus, fehlt die Verbindung zur vorangegangenen Operation in der Qualitätssicherung“, erklärt Prof. Joachim Szecsenyi, Geschäftsführer des AQUA-Instituts. In dem jetzt von AQUA veröffentlichten Bericht wird aufgezeigt, wie diese Lücke mit Hilfe von Sozialdaten bei den Krankenkassen geschlossen werden kann, sofern diese Patienten erneut im Krankenhaus behandelt werden oder versterben. Je nach Qualitätsindikator, können mit Hilfe der Sozialdaten verschiedene Zeiträume erfasst werden. Bei Komplikationen wie Thrombosen erstreckt sich das Follow-up auf einen 90-tägigen Zeitraum. Bei anderen Indikatoren, z.B. bei der Frage nach Wechsel-Operationen bei Knie-Endoprothesen reichen die Beobachtungszeiträume bis zu fünf Jahren.

Nach Hochrechnungen des AQUA-Instituts steht nach zwei Jahren bei rund 2 Prozent (2,02 Prozent = 2.672 Patienten) der Patienten mit Hüft-Endoprothese eine Wechsel-Operation aufgrund Komplikationen an.

Bei den Knie-Endoprothesen sehen die Zahlen in der Zwei-Jahres-Betrachtung mit ebenfalls rund 2 Prozent (2,14 Prozent = 3.101 Patienten) in etwa gleich aus. Innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren sind insgesamt 4,59 Prozent (6.016 Patienten) der Knie-Patienten von einer Wechsel-Operation betroffen.

„Als nächster Schritt wäre eine Erweiterung der Qualitätssicherung auf den ambulanten Bereich sinnvoll. Die Grundlagen hierfür wurden von AQUA geschaffen“, ergänzt Szecsenyi.

Der vorgelegte Bericht ist ein wichtiger Meilenstein. Über die weitere Umsetzung dieses QS-Verfahrens entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss.

Den Bericht finden Sie unter: https://www.sqg.de/sqg/upload/PRESSE/PM2016/Follow-up_Knie-Huefte.pdf

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