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Krankenhaustransparenzgesetz geht in den Vermittlungsausschuss - Reaktionen darauf fallen unterschiedlich aus

27.11.2023 12:33
Der Bundesrat hat am 24. November 2023 den Bundestagsbeschluss zur Einführung eines Transparenzverzeichnisses für Klinikleistungen in den Vermittlungsausschuss überwiesen, um ihn dort grundlegend überarbeiten zu lassen. Das Vorhaben, die Transparenz der stationären Versorgungsqualität weiter zu verbessern, werde zwar begrüßt, allerdings verfehle es sein Ziel, die Auswahlentscheidungen der Patienten durch laienverständliche Übersicht zur Qualität der Krankenhausbehandlung zu fördern, bemängelt der Bundesrat.

Kritik wurde auch an der Zuordnung der Leistungsgruppen, dem überbordenden Bürokratieaufwand durch die Meldepflichten für die Kliniken sowie am nicht ausreichenden Rechtschutz für die Krankenhäuser geübt.

Die bayerische Gesundheitsministerin, Judith Gerlach, äußerte sich positiv zu der Entscheidung des Bundesrats: „Es ist wichtig, dass dieses Gesetz in wesentlichen Punkten gründlich überarbeitet wird. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sollte sich daran nun konstruktiv beteiligen und die Planungshoheit der Länder für die Krankenhäuser endlich respektieren. Das bisherige Gesetz gaukelt Transparenz nur vor, denn der vorgesehene Transparenz-Atlas zur Krankenhauslandschaft in Deutschland bietet in der geplanten Form keinen echten Mehrwert für die Menschen im Land.“

Kritik an der Verschiebung des Transparenzgesetzes kommt von Seiten der Krankenkassen. Nach Einschätzung von Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) werde damit die Chance verpasst, die Qualitätsoffensive in der stationären Versorgung zeitnah auf den Weg zu bringen. Qualitätstransparenz ist ein wesentlicher Baustein der anstehenden Krankenhausreform. Jede Verzögerung verschiebt die dringend notwendige Umsetzung weiter in die Zukunft". Durch das Votum des Bundesrates werde die Weiterentwicklung hin zu moderneren Versorgungsstrukturen ausgebremst.

Auch der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer, bezeichnet die Verschiebung des Gesetzes als "schlechte Nachricht für die Patientinnen und Patienten, denn die Intention des Gesetzes, mehr Transparenz über die Qualitätsunterschiede zwischen den einzelnen Krankenhäusern zu schaffen, ist richtig und wichtig". Bemerkenswert sei darüber hinaus,  "dass die Länder damit ein Gesetz aufhalten, das auch eine beschleunigte Auszahlung der Pflegebudgets vorsieht – und das, obwohl die Rufe der Krankenhäuser nach einer Sicherung ihrer Solvenz immer lauter werden".