Lauterbach: "Krankenhausreform ist zurück in der Spur"
Der Bundesgesundheitsminister betonte, dass das Krankenhaustransparenzgesetz im März verabschiedet werden soll, um Versorgungsqualität und Behandlungserfolg für die Bürgerinnen und Bürger transparent zu gestalten: „Wenn Patienten wissen, welches Krankenhaus wie gut ist, werden sie besser versorgt. Der Zusammenhang zwischen Behandlungsqualität und Behandlungsergebnis ist eindeutig.“ Für eine informierte Entscheidung aller Patienten und Patientinnen brauche es deshalb den Klinik-Atlas.
Der Vorsitzende des Verbandes der Universitätsklinika in Deutschland, Jens Scholz, fügte an: Es könnte nicht mehr alle Kliniken „am Tropf“ gehalten werden. „Uniklinken können koordinierende Funktion und Steuerung machen. Wir können nicht alle behandeln, wollen aber dazu beitragen, dass alle die bestmögliche Medizin erhalten, die es gibt.“
Michael Hallek, Vorsitzender des Sachverständigenrats Gesundheit & Pflege, ergänzt: „Wir können nicht jeden Bürger in die Uniklinik holen. Das wäre auch nicht sinnvoll. Es gibt derzeit viel zu viele unnötige Aufnahmen. Bei kleinen Komplikationen können das kleinere Versorger vor Ort machen. Es geht um verzahnte Versorgung der Zukunft. Unser Anspruch ist es, Vernetzungskonzepte weiterentwickeln, um gemeinsam mit Versorgern in der Peripherie die Patienten zu versorgen und so lange wie möglich zu Hause zu behalten.“
Neben der Veröffentlichung der Klinik-Qualität soll mit dem Krankenhaustransparenzgesetz verhindert werden, dass Krankenhäuser in Finanzschwierigkeiten kommen. Dafür ist eine Liquiditätshilfe von sechs Milliarden Euro vorgesehen, die früher ausgezahlt werden soll als geplant. Zusätzlich sollen die Landesbasisfallwerte angehoben werden.
Das Transparenzgesetz wird am 21. Februar im Vermittlungsausschuss des Bundesrates beraten.