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Maßnahmen der EU zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie in der Anfangsphase

20.01.2021 13:25
Der Europäische Rechnungshof ("Hof") hat die ersten Reaktionen der EU auf die Coronavirus-Krise analysiert und weist auf eine Reihe von Herausforderungen hin, mit der die EU bei ihrer Unterstützung der Gesundheitsschutzmaßnahmen der Mitgliedstaaten konfrontiert war. Dazu gehören die Schaffung eines geeigneten Rahmens für grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren, die Erleichterung der Versorgung mit angemessener Ausrüstung in einer Krise und die Unterstützung der Entwicklung von Impfstoffen.

Die Zuständigkeiten der EU im Bereich der öffentlichen Gesundheit sind begrenzt. In erster Linie unterstützt die EU die Koordinierung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten (im Rahmen des Gesundheitssicherheitsausschusses), erleichtert die Beschaffung medizinischer Ausrüstung (durch den Abschluss von Rahmenverträgen für die gemeinsame Beschaffung) und sammelt Informationen/bewertet Risiken (durch das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, ECDC). Seit Beginn der COVID-19-Pandemie hat die EU weitere Maßnahmen ergriffen, um dringliche Probleme anzugehen – etwa durch Unterstützung der Versorgung mit medizinischen Bedarfsgütern und des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten sowie die Förderung von Tests und von Forschung im Bereich Behandlung und Impfstoffe. Bis 30. Juni 2020 stellte sie 3 % ihrer jährlichen Haushaltsmittel für die Unterstützung von Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit bereit.

 

"Die EU musste sich der schwierigen Aufgabe stellen, die Maßnahmen, die formell unter ihre Zuständigkeit fallen, rasch zu ergänzen und die zur Bewältigung der COVID-19-Krise ergriffenen Gesundheitsschutzmaßnahmen zu unterstützen," erläuterte Joëlle Elvinger, das für die Analyse zuständige Mitglied des Hofes. "Es ist noch zu früh, um laufende Maßnahmen zu prüfen oder die Auswirkungen von COVID-19-bezogenen EU-Initiativen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu bewerten, aber diese Erfahrungen können Erkenntnisse für künftige Reformen der Zuständigkeiten der EU in diesem Bereich liefern."

In einem Prüfungsbericht aus dem Jahr 2016 hatte der Hof bereits Schwachstellen bei der Anwendung des EU-Rahmens von 2013 für den Umgang mit schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren hervorgehoben. In einigen Bereichen, wie etwa bei der Bereitschaftsplanung, erwiesen sich die Probleme als anhaltend.

 

Für das ECDC stellte es eine große Herausforderung dar, die Aktualität, Qualität und Vollständigkeit der von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten zu steuern, und wegen der unterschiedlichen Überwachungs- und Teststrategien der Mitgliedstaaten ist es schwierig, Vergleiche anzustellen und Bewertungen vorzunehmen. Das Zentrum hat darauf hingewiesen, dass noch sehr viel getan werden muss, um eine robuste bevölkerungsbasierte Überwachung von COVID-19 sicherzustellen und zu verstärken.

 

Eine wesentliche Aufgabe, die die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Pandemie meistern mussten, war die Bereitstellung ausreichender medizinischer Ausrüstung. Die Kommission ergriff eine Reihe von Maßnahmen, um die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung dieser Herausforderung zu unterstützen. Dazu gehörten die Einführung einer Ausfuhrgenehmigungsregelung, die Anlegung eines von der EU finanzierten strategischen Vorrats an medizinischer und persönlicher Schutzausrüstung sowie die Einrichtung eines Online-Matchmaking-Tools für den Erwerb von medizinischer Ausrüstung. Darüber hinaus brachte die Kommission Rahmenverträge für die gemeinsame Beschaffung medizinischer Ausrüstung auf den Weg. Die Mitgliedstaaten erwarben jedoch den überwiegenden Teil ihrer medizinischen Bedarfsgüter über nationale Beschaffungspfade.

Der EU-Haushalt diente zur Finanzierung einer ganzen Reihe von Maßnahmen, darunter die COVID-19-Forschung und Abnahmegarantien für Impfstoffe. Bis Mitte 2020 stellte die EU speziell für Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit Mittel in Höhe von 4,5 Milliarden Euro bereit und weitete zudem das Spektrum der für eine Finanzierung im Rahmen der Kohäsionspolitik infrage kommenden Ausgaben aus, um mit COVID-19 zusammenhängende Gesundheitsschutzausgaben abzudecken. Die Verwendung dieser Mittel befand sich bis 30. Juni 2020 noch im Anfangsstadium.

 

Bis Juni 2020 wurden EU-Haushaltsmittel in Höhe von 547 Millionen Euro für die Forschungsarbeiten zur Entwicklung von Tests, Behandlungen und Impfstoffen für COVID-19 zugewiesen. Im ersten Halbjahr von 2020 wies die Kommission außerdem 1,5 Milliarden Euro zur Finanzierung von Abnahmegarantien zu, die mit mehreren Entwicklern von COVID-19-Impfstoffen vereinbart wurden. Um das mit der Entwicklung von Impfstoffen verbundene Risiko zu verringern, lag der Fokus der Strategie der Kommission darauf, in mehrere Impftechnologien und Unternehmen zu investieren. Die Strategie umfasste die Finanzierung von Forschungsarbeiten zu Impfskepsis sowie die Bekämpfung von Desinformation, durch die der Erfolg von Kampagnen für eine Massenimmunisierung untergraben werden könnte.

 

 

 

Hintergrundinformationen
Die öffentliche Gesundheit gehört in erster Linie zum Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten. Durch die COVID-19-Pandemie wurden die der Union im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union zugewiesenen relativ begrenzten Zuständigkeiten und der Rechtsrahmen für Maßnahmen zur Bewältigung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren von 2013 (Beschluss Nr. 1082/2013/EU) auf die Probe gestellt. Es ist nicht Ziel dieser Analyse, die Ergebnisse und Auswirkungen der bis Juni 2020 ergriffenen Maßnahmen abschließend zu bewerten, zumal diesbezügliche Entwicklungen zum Zeitpunkt der Analyse noch weitergehen.