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Notaufnahme-Gebühr für Patienten nur unter Vorbedingungen

12.04.2023 14:05
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht den Vorschlag des Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Dr. Andreas Gassen, eine Gebühr für die Nutzung der Notaufnahmen einzuführen, kritisch.

„Wenn wir über Sanktionierungen sprechen, müssen zuerst einmal die Bedingungen erfüllt sein, die gewährleisten, dass alle Patientinnen und Patienten in einer Notfallsituation ideal beraten und gesteuert werden", erklärt Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzende der DKG: Eine medizinische Ersteinschätzung durch die Integrierten Leitstellen der Telefonnummern 112 und 116117, kurzfristige Terminvermittlung in umliegenden Arztpraxen und auch unmittelbare Hausbesuche durch den KV-Notdienst seien für die Patienten wichtige Voraussetzungen für eine gute ambulante Notfallversorgung jenseits der Krankenhausnotfallambulanzen. Erst wenn diese Voraussetzungen durch die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen geschaffen seien, könne man darüber nachdenken, ob man von den Patienten eine Art Strafgebühr erhebe, die diese Beratung und Steuerung ignorierten und den direkten Weg in die Notfallambulanzen suchten.

Gaß weiter: "Doch in einer solchen Situation sind wir noch lange nicht. Bisher gibt es weder eine flächendeckende Ersteinschätzung durch die Leitstellen, noch werden den Patientinnen und Patienten regelhaft kurzfristig Behandlungsangebote vermittelt." Jetzt durch finanzielle Sanktionierung Patienten steuern zu wollen, wäre ach Einschätzung der DKG kontraproduktiv und könne sogar zur Versorgungsverschlechterung führen.

Außerdem befürchtet Gaß einen Mehraufwand für die Krankenhäuser bei der Erhebung einer Strafgebühr. "Entweder müsste dies direkt über die Krankenkassen abgewickelt werden, oder das Geld müsste bei den Kliniken verbleiben, um den Verwaltungsaufwand abzudecken. All das waren Gründe, die Praxisgebühr im niedergelassenen Bereich wieder abzuschaffen. Wir sollten es vermeiden, Fehler der Vergangenheit zu wiederholen."