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Cannabis-Fachverbände: "Raus aus der Unterversorgung!"

03.01.2024 13:26
Die Bundesregierung hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, die Arzneimittelrichtlinie hinsichtlich des Genehmigungsvorbehalts für Medizinalcannabis anzupassen. Es sollen einzelne Facharztgruppen und erforderliche Qualifikationen festgelegt werden, bei denen der Genehmigungsvorbehalt in Zukunft entfallen soll. Dazu haben die Fachverbände im Bereich Medizinalcannabis Stellungnahmen beim G-BA eingereicht. Sie fordern einfachen Zugang für Erkrankte, Therapiehoheit für die Ärzteschaft und Bürokratieabbau für alle.

Aktuell werden die Kosten für Medizinalcannabis für gesetzlich Versicherte nur dann übernommen, sofern die Krankenkasse dies zuvor genehmigt hat (Genehmigungsvorbehalt). Das dafür etablierte Verfahren sei insbesondere für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten abschreckend, langwierig und bürokratisch. Darüber hinaus werden 30 bis 40 % der Ärztinnen und Ärzte gestellten Anträge auf Kostenübernahme von den gesetzlichen Krankenkassen abgelehnt. Daraus resultiere, dass Medizinalcannabis - trotz der erwiesenen Vorteile - immer noch nicht flächendeckend angeboten wird. Erkrankte würden daher aktuell oft in die Illegalität gedrängt.

Aus diesen Gründen befürworten die unterzeichnenden Verbände ausdrücklich jeden Schritt, der die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen erleichtert. Der damit verbundene Bürokratieabbau führe neben Kostenersparnissen für die Kassen auch zu einer besseren Behandlung der Patientinnen und Patienten.

Aus fachlicher Sicht sei besonders wichtig:

  • Erweiterung des vorgeschlagenen Facharztkreises auf die Fachgebiete, in denen sich Medizinalcannabis bereits bewährt hat.
  • Berücksichtigung insbesondere der Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin bei der Aufhebung des Genehmigungsvorbehalts, da diese als zweitgrößte Verordnergruppe Deutschlands (laut Begleiterhebung) einen Großteil der derzeitigen Patientenversorgung mit Cannabisarzneimitteln - auch im ländlichen Raum und im Hinblick auf den wachsenden Fachärztemangel - sicherstellt.


Eine optimale Versorgungslage für Patientinnen und Patienten könne jedoch nur gewährleistet werden, wenn der Genehmigungsvorbehalt vollständig abgeschafft wird, um Patientinnen und Patienten unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten Zugang zu ihrer notwendigen Therapie zu gewähren, so die Verbände. Gleichzeitig müssten verschreibende Ärztinnen und Ärzte vor Regress geschützt werden. Daher fordern die unterzeichnenden Verbände den Gesetzgeber auf, die notwendigen Anpassungen im Rahmen der anstehenden Regulierungen, im Rahmen des Medizinalcannabisgesetzes (MedCanG), oder im Rahmen des Bürokratieabbaus im Gesundheitswesen vorzunehmen.

 

Über die Verbände:

Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM)
Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) wurde 1997 in Köln gegründet. In ihr haben sich Ärzt:innen, Apotheker:innen, Patient:innen, Jurist:innen und andere Interessierte aus Deutschland und der Schweiz organisiert. Die ACM hat in den vergangenen 25 Jahren maßgeblich an den Verbesserungen bei der medizinischen Verwendung von Cannabis und Cannabinoiden in Deutschland mitgewirkt. So wurde durch eine von der ACM initiierte Verfassungsbeschwerde und nachfolgende Musterprozesse vor den Verwaltungsgerichten der Weg für Ausnahmeerlaubnisse für die Verwendung von Cannabis aus der Apotheke im Jahr 2007 und schließlich für das Gesetz aus dem Jahr 2017 bereitet.

Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (BDCan)
Der Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (BDCan) als gemeinnütziger Verein setzt sich durch direkten Austausch mit der Politik, Ärzt:innen, Apotheker:innen, Krankenkassen, MDK sowie der Industrie dafür ein, dass Patient:innen mit qualitativ hochwertigen Cannabisarzneimitteln in verschiedenen Darreichungsformen flächendeckend von den niedergelassenen Apotheken vor Ort und zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen versorgt werden, wenn eine Therapie mit Cannabinoiden indiziert ist. Zudem bietet er seinen Mitgliedern Unterstützung bei der Gründung von Selbsthilfegruppen und beraten in diesen sowie über eine Hotline und per E-Mail zu allen Fragen rund um die Therapie mit Medizinalcannabis.

Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW)
Der BvCW ist die Stimme der Cannabiswirtschaft in Deutschland und vertritt alle Branchensegmente und Unternehmensgrößen gegenüber Politik und Verwaltung. Unsere Fachbereiche gliedern sich in „Genussmittelregulierung“, „Nutzhanf & Lebensmittel“,„Medizinalcannabis“, „CBD et al.“ sowie “Technik, Handel & Dienstleistung”. Der BvCW bündeln industriepolitische, technologische, wissenschaftliche und wirtschaftliche Expertise und setzt sich für bessere politischen Rahmenbedingungen ein.

Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. (BPC)
Der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. (BPC) gewährleistet Patient:innen die bestmöglicheVersorgung mit qualitätsgesichertem medizinischen Cannabis in Deutschland. Der Verband fördert eine zukunftsfähige Weiterentwicklung von Cannabinoid-Therapien und stärkt somit gleichzeitig die Position der pharmazeutischen Cannabinoid-Branche in Deutschland und im internationalen Markt. Ziel des BPC ist die Versorgungssicherheit von Patient:innen mit qualitätsgesichertem medizinischen Cannabis. Der BPC bündelt die Expertise seiner Mitglieder und setzt sich maßgeblich für ideale Anbau- und Versorgungsstrukturen von Medizinalcannabis ein. Diese einzigartige Kombination ermöglicht dem BPC die bestmögliche Vertretung der Interessen der deutschen Cannabinoid-Branche sowie eine klare Positionierung gegenüber Entscheidungsträgern.

Deutsche Medizinal-Cannabis Gesellschaft e.V. (DMCG)
Mit unserem visionären Leitgedanken „Medizinal-Cannabis – Gesundheit wächst!“ bildet die Deutsche Medizinal-CannabisGesellschaft e.V. (DMCG) eine Plattform für Ärzt:innen und verbundene Berufsgruppen zur gemeinsamen Arbeit rund um dasThema Cannabis in der Medizin. Gegründet im September 2020 verfolgt die noch junge Fachgesellschaft den Zweck, die wissenschaftliche und praktische Arbeit zur Erforschung der Wirkungsweise sowie der Anwendungsfelder von cannabishaltigen Medikamenten zur Prävention, Behandlung und Nachsorge von Krankheiten, krankheitsähnlichen Beeinträchtigungen oder Zuständen sowie des ganzheitlichen Einsatzes bei Patient:innen im öffentlichen Gesundheitswesen zu fördern und zuunterstützen. Die DMCG ist Schirmherr des jährlich veranstalteten Medicinal Cannabis Congress in Berlin.

Interdisziplinärer Arbeitskreis Brandenburger Schmerztherapeuten und Palliativmediziner e.V. (IABSP)
Der Arbeitskreis IABSP wurde 1993 in Kleinmachnow gegründet. In ihm haben sich Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen aus Brandenburg organisiert, die sich mit den regionalen Problemen im Zusammenhang mit der Schmerz- und Palliativmedizin befassen und konstruktiv nach Lösungen suchen. Der IABSP hat auf verschiedenster Art und Weise seit 2000 maßgeblich an den Verbesserungen bei der medizinischen Verwendung von Cannabis und Cannabinoiden in Brandenburg mitgewirkt.

Patientenverband Selbsthilfenetzwerk Cannabis-Medizin (SCM)
Das Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin (SCM) ist die weitaus größte und älteste Vereinigung von Cannabispatient:innen in Deutschland. Es ist ein Netzwerk Betroffener innerhalb der ACM. Zusammen mit ihren ausgebildeten Patientenberatern, den örtlichen Selbsthilfegruppen und einem Patiententelefon ist die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin und derenSelbsthilfenetzwerk von Cannabispatienten die in Deutschland führende Stelle für Ratsuchende und Interessierte. SCM und ACM e. V. bieten Information, Beratung, Organisationsmöglichkeiten und Unterstützung, und damit Grundlagen für erkämpfte Meilensteine wie das “Cannabis als Medizin”-Gesetz.

Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA)
Das erklärte Ziel des VCA ist es, in Deutschland eine effiziente und bezahlbare Versorgung von Patient:innen mit medizinischem Cannabis sicherzustellen. Diese Versorgungspflicht sieht der Verband ganz klar bei den pharmazeutischen Expert:innen in der Apotheke. Denn gemäß § 1 Apothekengesetz obliegt den Apotheken die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Hier ist der Kontaktpunkt für Patient:innen, vor, während und nachdem Erhalt einer ärztlichen Verordnung. Das pharmazeutische Fachpersonal versorgt, berät und begleitet Patient:innen.