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Reform der Notfallversorgung dringend erforderlich – Reaktionen auf die Vorschläge der Regierungskommission

08.09.2023 10:51
Am 7. September hat die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ ein Konzept für die Notfall-Versorgung vorgestellt. Gefordert werden einheitliche Vorgaben zu Organisation, Leistungsumfang, Qualität und Bezahlung des Rettungsdienstes. „Erreicht werden soll eine transparente, qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte patientenzentrierte präklinische Notfallversorgung nach bundesweit vergleichbaren Vorgaben; das dient zugleich dem Ziel von Qualität und Wirtschaftlichkeit“, heißt es dazu in der Neunten Stellungnahme und Empfehlung der Kommission.

"Unser Rettungsdienst braucht dringend eine Reform und klare Strukturen: einheitliche Standards, mehr Befugnisse, eine sinnvolle Vergütungssystematik", so Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach. Deshalb sei es wichtig, dass die Regierungskommission  Empfehlungen vorgelegt habe. "Diese Überlegungen werden wir in unsere Reformpläne einfließen lassen, wie wir das auch in anderen Reformfeldern tun."

Die Universitätsklinika begrüßen die Stellungnahme der Regierungskommission zur Reform des Rettungsdienstes. „Die Regierungskommission nimmt zu Recht die Organisation des Rettungsdienstes in den Fokus. Hier fehlt es bislang an einheitlichen Strukturen und notwendigen Qualitätsanforderungen. Diese sind aber für eine bessere Patientenversorgung dringend erforderlich. Daher ist eine stringente Umsetzung der Vorschläge notwendig", sagt Prof. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD). "Die demografische Entwicklung zwingt uns, alle Strukturen unserer Gesundheitsversorgung zu überdenken. Die Krankenhäuser werden von einer Reform der Rettungsdienste profitieren, wenn zukünftig Patientinnen und Patienten gezielter in die richtige Versorgungsebene geleitet und alle relevanten Patientendaten vorab übermittelt werden." Dies gelte auch für den notwendigen Anstieg von Verlegungen zwischen Krankenhäusern. Daher müsse die Reform des Rettungswesens mit der Krankenhausreform zusammen gedacht werden, so Scholz.

Nach Einschätzung der Techniker Krankenkasse enthält das Konzept der Regierungskommission zahlreiche gute Ideen. So sei zum Beispiel die von der Kommission vorgeschlagene intensivere telemedizinische Verknüpfung von Notfallzentrale, Rettungswagen und Krankenhäusern ein Schritt zu einer schnelleren und zeitgemäßen Hilfe. "Um diese wichtige Reform noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen, braucht es eine gemeinsame Kraftanstrengung von allen am Rettungsdienst Beteiligten.“

Auch der Verband der Ersatzkassen e.V. unterstützt die Vorschläge der Regierungskommission, die bisher unterschiedlichen Rettungsdienststrukturen in den einzelnen Bundesländern zu harmonisieren sowie transparenter und patientenzentrierter zu gestalten. Auch die Stärkung der telemedizinischen Versorgung sei ein wichtiger Impuls. "Die vorgeschlagenen Maßnahmen, wie einheitliche Standards in der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sowie einheitliche Vorgaben für Mindestpersonalausstattung, die Festlegung von Qualifikationsanforderungen, oder die Erweiterung der Kompetenzen für das Personal sind geeignete Maßnahmen, um diese Ziele zu erreichen", erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek e.V.. "Auch die bessere Steuerung der Patientinnen und Patienten über ein digitales Ressourcenregister und die straffere Koordinierung der Leitstellen mit einem Richtwert von einer Million Einwohner, sind notwendig, um die Strukturen effizienter zu gestalten." Man vermisse jedoch nach wie vor einen geeignete Idee, wie der "gordische Knoten" zu lösensei zwischen der Zuständigkeit von Ländern und Kommunen für den Rettungsdienst auf der einen Seite und der notwendigen bundeseinheitlichen Standardisierung auf der anderen Seite.

Lob für die Vorschläge kommt auch von Jens Martin Hoyer, dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes: „Eine umfassende Reform des Rettungsdienstes ist überfällig, denn hier liegt aktuell Einiges im Argen. Die Vorschläge der Regierungskommission greifen die richtigen Themen auf und können die Qualität des Rettungsdienstes entscheidend verbessern." Als wichtiges Beispiel nennt Hoyer, dass Patientinnen und Patienten mit Schlaganfällen oder Herzinfarkten nicht mehr in das nächstbeste Krankenhaus transportiert werden sollten, sondern stattdessen in Kliniken mit adäquater personeller und technischer Ausstattung für die Behandlung dieser Notfälle versorgt werden. Was die Finanzierung betreffe mahnt Hoyer an, dass es am Ende nicht wieder darauf hinauslaufen dürfe, "dass Kosten originärer Aufgaben von Ländern und Kommunen in Richtung der gesetzlichen Krankenversicherung verschoben werden".