Ruxolitinib von Novartis: G-BA Beschluss bestätigt Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen
„Der G-BA stuft das Ausmaß des Zusatznutzens von Ruxolitinib auf Basis der Kriterien in § 5 Absatz 7 der AM-NutzenV A unter Berücksichtigung des Schweregrades der Erkrankung und des therapeutischen Ziels bei der Behandlung der Erkrankung als beträchtlich ein. Es handelt sich gemäß § 5 Absatz 7 i.V.m. § 2 Absatz 3 AM-NutzenV um eine bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens, da eine Verringerung von patientenrelevanten Symptomen und somit eine für die Patienten spürbare Linderung der Erkrankung (Endpunkt „Morbidität“), eine Verlängerung der Überlebensdauer und eine Verbesserung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität erreicht wird.“
Mit dieser positiven Bewertung hat der G-BA zum Wohle der Patienten entschieden. Novartis begrüßt die Entscheidung des G-BA als ein wichtiges Signal. „Das ist ein Meilenstein in der Myelofibrose-Therapie. Mit dieser positiven Entscheidung können die Patientinnen und Patienten mit Myelofibrose auch in Zukunft von der innovativen und wirksamen Therapie mit "Jakavi" profitieren. Es ist sehr erfreulich, dass unsere intensiven Forschungsinvestitionen, um Medikamente zur Behandlung seltener Erkrankungen zur Verfügung stellen zu können, vom G-BA anerkannt werden“, so Dr. Dirk Holler, Head Market Access Business Unit Oncology, Novartis Pharma GmbH, Deutschland.
Auch Alain Dostie, General Manager Business Unit Oncology, Novartis Pharma GmbH, Deutschland, begrüßt diese Entscheidung des G-BA: „Wir freuen uns, dass der G-BA einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen von "Jakavi" bei Myelofibrose sieht und die Qualität der von Novartis eingereichten Daten anerkennt. Der G-BA stimmt darin mit den Einschätzungen von medizinischen Experten überein. Der innovative
Stellenwert und der patientenrelevante Zusatznutzen von Ruxolitinib bei Myelofibrose werden damit ausdrücklich bestätigt.“