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SpiFa begrüßt die Flexibilisierung von Selektivverträgen

23.09.2020 15:27
Mit dem am 23.9.20 vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf für ein Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Versorgungsverbesserungsgesetz – GPVG) sollen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung bis Ende des Jahres 2020 weitere Änderungen initiiert werden, um die gesundheitliche und pflegerische Versorgung zeitnah und nachhaltig zu verbessern.

Der SpiFa begrüßt und unterstützt ausdrücklich die beabsichtigte Flexibilisierung von Selektivverträgen. Selektivverträge sind ein wesentliches Instrument für Innovationen in der Gesundheitsversorgung und sind zudem tauglich, den Abbau der Sektorengrenzen zu befördern. Die Strukturvielfalt in der medizinischen Versorgung außerhalb des Kollektivvertrages ist für den SpiFa der Garant für Qualität und Effizienz, gerade auch in Krisenzeiten: Wichtig ist die fachärztliche Kompetenz, unabhängig davon, wo und in welcher Struktur sie wirkt. „Die Stärkung dieses Instruments ist ein richtiger und wichtiger Schritt zur Erweiterung des Spielraums für innovative Versorgungsformen in den Regionen unter Einbeziehung verschiedener Leistungserbringer, Anbieter und Kostenträger. Zudem sind diese auch tauglich, im Zusammenwirken mit innovativen Kostenträgern einen schnellen Zugang für Patientinnen und Patienten zu Versorgungsinnovationen zu schaffen“, sagt Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa.