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Manipulationsresistenz des Morbi-RSA stärken

02.03.2016 10:04
Das Bundesversicherungsamt hat festgelegt, welche Krankheitsauswahl 2017 dem Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) zugrunde gelegt wird. Vor der Einführung 2009 gab es eine politische Entscheidung dafür, die Häufigkeit einer Krankheit im Verhältnis zu den Kosten über die Wurzelfunktion zu gewichten. Auch für das Jahr 2017 lege das Bundesversicherungsamt diese Berechnungsweise nun unverändert zugrunde. Für Dr. Hans Unterhuber, Vorstandsvorsitzender der SBK Siemens-Betriebskrankenkasse, ist es an der Zeit, die Entscheidung von damals auf den Prüfstand zu stellen.

Eine wissenschaftliche Bewertung der Krankheitsauswahl habe das IGES Institut in einem Gutachten kürzlich vorgelegt. Durch die starke Gewichtung der Prävalenz, also der Häufigkeit, würden sogenannte Volkskrankheiten im Morbi-RSA finanziell bevorzugt, die häufig auftreten, nicht übermäßig kostenintensiv seien und einer Prävention zugänglich wären. Sehr kostspielige Krankheiten, die mehr schicksalhaft seien, blieben außen vor.

Auffällig sei zudem: Seit der Aufnahme dieser Volkskrankheiten in den Morbi-RSA sei die Anzahl der betroffenen Patienten, bei denen entsprechende Diagnosen vorliegen, deutlich gestiegen. Waren 2013 noch 470.000 Patienten an Adipositas erkrankt, sind zwei Jahre später bereits 1,1 Millionen Personen betroffen. Wird diese Zunahme durch den Morbi-RSA forciert? Die Wissenschaftler des IGES Instituts zeigten entsprechende Hinweise, denen dringend nachgegangen werden muss. Das Ziel müsse ein neutrales System sein, das keinerlei Anreize für Einflussnahme biete.

Mehr Verteilungsgerechtigkeit

Die IGES-Experten empfehlen eine geringere Berücksichtigung der Prävalenz durch eine Gewichtung nach Logarithmus. Für einen fairen Kassenwettbewerb wäre diese Lösung nach SBK-Angaben ein wichtiger Schritt, denn das Verhältnis zwischen Ausgaben und Zuweisungen, die sogenannte Deckungsquote, variiere aktuell deutlich nach Kassenart zwischen 99 Prozent (IKK) bis 101 Prozent (AOK). Diese Differenz von rund 2 Prozentpunkten in der Deckungsquote entspreche rund 0,3 Beitragssatz-Punkten. Eine veränderte Gewichtung der Prävalenz könne ein Baustein sein, um ungerechtfertigte Über- und Unterdeckungen anzugleichen. Mehr Verteilungsgerechtigkeit sorge für einen fairen Kassenwettbewerb.

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