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Stellungnahme der hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder des G-BA zum Aktionsplan AMTS 2021 – 2024

01.12.2020 16:30
Die hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) begrüßen die im Entwurf des Aktionsplan 2021 – 2024 zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in Deutschland festgelegten Ziele im Hinblick auf die Förderung der Gesundheitskompetenz und Patientenorientierung, die interprofessionelle Zusammenarbeit und die Nutzung Elektronischer Systeme.

Der Entwurf des Aktionsplans berührt im Besonderen die Themenbereiche der Bereitstellung von Arzneimittelinformationen sowie deren angemessene Vermittlung und Kommunikation. Voraussetzung zur Verbesserung der AMTS ist Kenntnis und adäquate Einschätzung von vermeidbaren Risiken der Arzneimitteltherapie sowie von effektiven Maßnahmen zu deren Vermeidung. Die dafür bereitgestellten Informationen müssen auf dem anerkannten Standard der evidenzbasierten Medizin beruhen und das aktuelle medizinische Wissen zuverlässig und unverzerrt darstellen. Diese Informationen dürfen nicht interessengeleitet sein und das Vorgehen sowie die zugrundeliegenden Methoden und Prozesse müssen transparent begründet sein. Diesbezüglich wird auf die Arzneimittel-Richtlinie einschließlich der Nutzenbewertungsbeschlüsse nach § 35a SGB V des G-BA hingewiesen.

Die Arzneimittel-Richtlinie konkretisiert den Anspruch der Versicherten auf die Versorgung mit Arzneimitteln in der GKV und ist in diesem Zusammenhang entsprechend zu berücksichtigen. Als mögliche Informationsquellen stehen die für die Nutzenbewertung von den Unternehmen vorzulegenden Dossiers sowie die Dossierbewertungen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen bzw. des G-BA zur Verfügung, welche auf den Internetseiten des G-BA veröffentlicht werden. Die wesentlichen Inhalte der Nutzenbewertungsbeschlüsse sind zudem über das Arzneimittelinformationssystem in die Praxisverwaltungsprogramme integriert und ermöglichen somit einen schnellen Zugriff im Verordnungsprozess auf weiterführende Informationen zum Arzneimittel.