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Techniker Krankenkasse bietet Ärzten neuen Service zur frühen Nutzenbewertung

16.12.2011 16:40
Mit dem ersten Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln bietet die Techniker Krankenkasse (TK) niedergelassenen Ärzten eine kompakte Zusammenfassung der Ergebnisse an. Der Beschluss des G-BA betrifft das Medikament "Brilique" mit dem Wirkstoff Ticagrelor, der zur Behandlung bestimmter Herz-Kreislauf-Erkrankungen eingesetzt wird.

"Wir möchten mit diesem neuen Service die Umsetzung des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes und die Einführung innovativer Therapien unterstützen", erklärt Tim Steimle, Arzneimittelexperte bei der TK.

Mediziner, die den TK-Arzneimittelreport (AMR) abonniert haben, erhalten nun zusätzlich auch Informationen zu den aktuellen Beschlüssen der frühen Nutzenbewertung. Die Zusammenfassungen werden von Wissenschaftlern aus dem Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen verfasst und beinhalten die wichtigsten und für den Praxisalltag relevanten Ergebnisse. Neben den Arztinformationen erstellt das Bremer Institut auch eine laienverständliche Darstellung, die die Ärzte bei Bedarf ihren Patienten zur Verfügung stellen können.

Interessierte Mediziner können den AMR von Montag bis Freitag in der Zeit von acht bis 18 Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 - 2 85 85 80 52 oder per E-Mail (arzneimittelreport@tk.de) anfordern.

Hintergrund

Der Arzneimittelreport besteht aus drei Bausteinen: Auf Wunsch erhält der Arzt für jedes Quartal einen individuellen Verordnungsreport. Diese Übersicht zeigt günstige Alternativen zu verschriebenen Medikamenten, für die kein Patentschutz mehr besteht (sogenannte Altoriginale) oder die keinen bzw. nur geringen Zusatznutzen aufweisen (sogenannte Me-Too-Präparate) sowie die Anzahl der TK-Versicherten, für die diese Arzneimittel verordnet wurden. Das Servicepaket umfasst außerdem die sogenannten Arzneimittelnews mit den neuesten Informationen aus der pharmaunabhängigen Fachpresse. Darüber hinaus erhält jeder Arzt einen persönlichen Internetzugang zur Homepage www.arzneimittelnews.de. Dort stehen noch einmal sämtliche Ausgaben der Arzneimittelnews zum Nachlesen bereit. Neu sind die Informationen zu den Beschlüssen des G-BA zur frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln.