vdek zu TSVG: Kürzere Wartezeiten, aber Eingriff in die Rechte der Selbstverwaltung
Gleichzeitig mahnt sie aber auch an, dass das TSVG zu deutlichen mehrkosten führen werde. "Allein im Bereich der ärztlichen Versorgung sind dies jetzt bis zu 1,2 Milliarden Euro im Jahr. Angesichts dieser Höhe erwartet der vdek, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) den Gesetzesauftrag vollumfänglich umsetzen, deutliche Verbesserungen hinsichtlich der Terminvermittlung und der Wartezeiten schaffen und eine Bevorzugung von Privatversicherten bei der Terminvergabe in den Arztpraxen beenden."
"Als nicht akzeptabel" bezeichnet Elsner hingegen die Eingriffe der Politik in die Entscheidungskompetenzen der gemeinsamen Selbstverwaltung. "In der gematik kann das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) jetzt als Mehrheitsgesellschafter die Entscheidungen mit 51 Prozent allein herbeiführen, die dann die Krankenkassen ohne Entscheidungsrechte allein aus ihren Beitragsgeldern zahlen müssen." Nicht nachvollziehbar sei darüber hinaus, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in Zukunft weitgehend alleine die Inhalte der elektronischen Patientenakte (ePA) festlegen soll. Die Krankenkassen sollten hier mitgestalten dürfen. Schließlich tragen sie nicht nur die Kosten für die ePA, sondern haben bereits praktische Erfahrungen gemacht.“