Versorgungsforschungsprojekt erprobte webbasiertes Ersteinschätzungstool SmED
Die Ergebnisse des nun erfolgreich abgeschlossenen Projektes werden vom Innovationsausschuss unter anderem an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) weitergeleitet. Das BMG wird gebeten, die Ergebnisse bei der geplanten Neuordnung der Notfallversorgung mittels Gemeinsamer Notfallleitstellen und Integrierter Notfallzentren zu berücksichtigen.
DEMAND – Implementierung einer standardisierten Ersteinschätzung als Basis eines Demand Managements in der ambulanten Notfallversorgung
Versicherte mit akuten gesundheitlichen Beschwerden stehen in der ambulanten Versorgung zwei Wege zu einer Kontaktaufnahme mit einem Notdienst zur Verfügung: Telefonisch über die zentrale Rufnummer 116117 sowie über Notdienstpraxen beziehungsweise sogenannte Gemeinsame Tresen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Das Projekt DEMAND hat für diese Kontaktstellen ein standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren erprobt, maßgeblich unter Einsatz des webbasierten Tools SmED (Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland). Das Fachpersonal in diesen Kontaktstellen wird dabei unterstützt, die Hilfesuchenden bedarfsgerecht beispielsweise dem Rettungsdienst, einer ambulanten Behandlung oder telefonischen ärztlichen Beratung zuzuteilen.
Die Analyse der Krankenkassendaten hat laut G-BA gezeigt, dass bei Anwendung der strukturierten Ersteinschätzung weniger Versicherte die stationären Notaufnahmen aufgesucht haben, sondern ambulant versorgt werden konnten. Die Prozessevaluation ergab zwar auch, dass die im Projekt DEMAND erprobte Vorgehensweise nicht bei allen atienten anwendbar war und SmED die Dringlichkeit einer medizinischen Behandlung insgesamt höher einschätzte als die Anwendenden: Dennoch scheint das Verfahren eine Option für eine strukturierte Ersteinschätzung zu sein. Aus den Unterschieden zwischen den KVen hinsichtlich der Auswirkungen des Verfahrens könnten möglicherweise Best-Practice-Erkenntnisse zur Umsetzung gewonnen werden.
Deshalb werden die Ergebnisse vom Innovationsausschuss mit der Bitte um Berücksichtigung an verschiedene Akteure weitergeleitet. Neben dem BMG wird die Kassenärztliche Bundesvereinigung adressiert: Sie soll prüfen, inwieweit die Ergebnisse die einheitliche Umsetzung des Gesetzes für schnelle Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG) unterstützen könnten.