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Verwaltungsrat der IKK classic kritisiert Referentenentwurf des KHVVG

10.04.2024 17:37
Gute Ansätze, aber zu unkonkrete Umsetzungsverpflichtungen für Länder und Krankenhäuser bei hohen finanziellen Risiken für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Das ist das Fazit des Verwaltungsrates der IKK classic, der sich in seiner heutigen Sitzung mit den Inhalten des inoffiziell bekannt gewordenen Referentenentwurfs zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) befasste. „Die Reform muss die Strukturen so vorbereiten, dass dauerhaft eine hohe Behandlungsqualität sichergestellt werden kann und dem Fachkräftemangel begegnet wird“, sagt Helmut Dittke, Verwaltungsratsvorsitzender der IKK classic.

„Wir befürchten, dass aufgrund der vielen geplan-ten Ausnahmeregelungen kein echter Wandel in der Krankenhauslandschaft angestoßen wird.“ Es gebe zu viele Möglichkeiten für die Krankenhäuser, die Voraussetzungen für die Vorhaltekostenfinanzierung und Leistungsgruppenzuordnung nur auf dem Papier und damit zu Lasten der Versicherten und einer echten Strukturverbesserung zu erreichen.

„Zudem sieht der Referentenentwurf erhebliche finanzielle Mehrbelastungen für die GKV vor, zum Beispiel durch die vollständige Refinanzierung des vollen Orientierungswertes der Krankenhäuser sowie umfangreiche Finanzierungen im Rahmen des Transformationsfonds“, so Dittke. „Der vorliegende Entwurf verschiebt das Kostenrisiko bei einer ohnehin schon angespannten Finanzsituation der Krankenkassen weiter auf den Rücken der Beitragszahlenden.“ Die IKK classic appelliert eindringlich an den Gesetzgeber, Regelungen zu schaffen, mit denen die Finanzmittel zielgerichtet verteilt werden. „Und zwar ausschließlich gekoppelt an verbindliche Qualitäts- und Strukturvorgaben sowie die notwendigen Versorgungsbedarfe. Das Gießkannenprinzip hat ausgedient!“

Nicht akzeptabel ist aus Sicht des Verwaltungsrates der IKK classic die hälftige Finanzierung des Transformationsfonds aus Mitteln der Versicherten und Betriebe. „Der Transformationsfonds ist notwendig. Es erschließt sich uns jedoch nicht, warum die gesetzlich Versicherten und deren Arbeitgeber finanziell in die Pflicht genommen werden sollen. Der Umbau der Krankenhauslandschaft ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, so Verwaltungsratsvorsitzender Dittke. Die im Gesetz formulierte Bedingung zur Inanspruchnahme der Fördermittel durch die Länder verstärke den Fehlanreiz, diese nicht – wie notwendig – auszubauen. „Die unzureichende Investitionskostenfinanzierung durch die Länder über viele Jahre ist eine wesentliche Ursache für die aktuelle Unterfinanzierung der Kliniken.“

Bei der Ausgestaltung des geplanten Transformationsfonds müssen nach Ansicht des Verwaltungsrates der IKK classic verbindliche Vorgaben für die Mittelverwendung erstellt werden. Den Krankenhausstrukturfonds als Blaupause zu nutzen, ist der falsche Ansatz. „Es ist bekannt, dass über den Krankenhausstrukturfonds nicht einmal ein Viertel der Mittel für eine tatsächliche Strukturkonzentration verwendet wurde. Dies darf so nicht auf den Transformationsfonds übertragen werden. „Die Fördertatbestände des Transformationsfonds müssen daher zwingend so ausgestaltet werden, dass damit ausschließlich bedarfsnotwendige, qualitätsgesicherte und zukunftsfähige Strukturen unterstützt werden“, fordert Helmut Dittke.