Zu wenig Personal: Apotheken verkürzen Geschäftszeiten
Sieben Apothekerkammern in sechs Bundesländern haben mittlerweile die "Allgemeinverfügung zur Dienstbereitschaft" angepasst. Darin festgelegt sind Mindestöffnungszeiten, in die die Apotheken ihre Öffnungszeiten legen müssen. Betroffen sind Apotheken in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, in Nordrhein und in Westfalen-Lippe.
Weniger Beratungsbedarf in ländlichen Regionen
Gerade für Apotheken in ländlichen Regionen ist die Möglichkeit wichtig, ihre Öffnungszeiten zu reduzieren. Vor allem, weil Apotheken dort oft weniger Kundschaft haben als in Großstädten. Da der Bedarf an pharmazeutischer Beratung in den betroffenen ländlichen Regionen nicht so hoch ist wie in Städten, gehen die Länder davon aus, dass eine ausreichende Versorgung weiter gesichert ist.
Tatsächlich sei die Versorgung durch die angepassten Öffnungszeiten langfristig sogar sicherer, sagt etwa Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein. Wer unsicher ist, ob eine Apotheke in der Nähe offen ist oder nicht, ruft am besten dort an und vergewissert sich.