"Innovationskraft trotz neuer Hürden"
Die Mängelliste ist aus Sicht der Herstellerverbände lang. So stelle beispielsweise die einseitige Wahl der Vergleichstherapie durch den G-BA die Hersteller weiterhin vor erhebliche Unsicherheiten, und sowohl die Abwägung von Nutzen und Schaden eines neuen Arzneimittels als auch die Berücksichtigung von Patientenpräferenzen blieben völlig im Dunkeln. Im Verfahren eingereichte Studien würden nur teilweise akzeptiert, stattdessen würden unangemessene Forderungen erhoben.
Obwohl stets als „lernendes System“ bezeichnet, werde bei der Frühen Nutzenbewertung bewusst in Kauf genommen, dass die Rahmenbedingungen für die Arzneimittel-Hersteller noch immer nicht verlässlich seien, dabei sei dies ein erklärtes Ziel der Arzneimittelmarktreform von 2011 gewesen. Die übermächtige Rolle des GKV-Spitzenverbands, der im Stiftungsrat und im Vorstand des IQWiG sitzt, im G-BA über Vergleichstherapie und Nutzenbewertung mit beschließt und am Ende mit dem Hersteller über Rabatte verhandelt, komme erschwerend hinzu, kritisieren die Verbände. Gerade die Unsicherheit über Marktbedingungen für Innovationen sei jedoch für forschende Unternehmen "unerträglich".
Trotz allem sind bereits 27 Verfahren abgeschlossen, wobei rund zwei Drittel aller Produkte – zumindest in Teilen – positiv bewertet wurden und pharmazeutische Innovationen somit einen Zusatznutzen haben. Dies dürfe jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass Änderungen bei den genannten Problemfeldern notwendig seien, damit medizinischer Fortschritt auch in Zukunft eine Chance habe, bei den Patientinnen und Patienten anzukommen.